Buchholz (bei Röbel): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Dorf wurde am 16. April 1273 erstmalig urkundlich erwähnt, als Nikolaus [[von Werle]] dem Nonnenkloster zu [[Röbel]] einige Hufen aus „Buchholte“ verlieh.
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Version vom 23. Dezember 2006, 21:31 Uhr

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Mecklenburg-Vorpommern > Landkreis Müritz > Amt Röbel-Müritz > Buchholz (bei Röbel)


Einleitung

Allgemeine Information

Das Dorf wurde am 16. April 1273 erstmalig urkundlich erwähnt, als Nikolaus von Werle dem Nonnenkloster zu Röbel einige Hufen aus „Buchholte“ verlieh.

Im 13.Jahrhunderte erfolge eine Besiedlung durch Bauern aus der Altmark und Ostfalen. Als eines von nur vier Dörfern in Mecklenburg erwarben die Bauern 1763 ihre Hufen als Allodialgut vom damaligen Besitzer Kammerherrn Ch. von Raven auf Boek. Damit befand sich das Rittergut im Besitz der Bauern, womit auch eine eigene Rechtssprechung und ein eigenes Kommunalwesen einherging.


Politische Einteilung

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