Dorf: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als [[Weiler]].  
Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als [[Weiler]].  
Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem [[Dorf]].<ref>Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950</ref>
Ab zehn Wohngebäuden spricht man bei einer Ansiedlung von einem [[Dorf]].<ref>Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950</ref>


==[[GOV]]-Objekttyp==
==[[GOV]]-Objekttyp==

Version vom 24. April 2008, 22:10 Uhr

Disambiguation notice Dorf ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Dorf (Begriffserklärung).


Ein Dorf ist eine menschliche Siedlung.

Der Begriff

Das Dorf, bzw. die Dorfgemeinde, auch Bauerschaft, Gemain, Gemeinde, Ortsgemeinde, communitas villae (lat.), universitas (lat.), ist im Gegensatz zur Dorfschaft ein genossenschaftlicher Verband, der auch Verwaltungsfunktionen hat und die niedere Gerichtsbarkeit ausübt. In älterer Zeit bestand die Dorfgemeinde mit wenigen Ausnahmen nur aus einem Dorf und seiner Flur.[1]

Einzelne Definitionen

Preußen 1827

Eine preußische Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ein Inbegriff [...] von über zwölf Wohnungen zählenden Ortschaften als Dörfer [...] bezeichnet werden.[2]

Bayern - heute

In Bayern ist eine Einöde eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden. Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als Weiler. Ab zehn Wohngebäuden spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf.[3]

GOV-Objekttyp

55 - Dorf - {eng=village, deu=Dorf, rus=деревня, село}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Siehe auch



  1. Regierungsbezirk Aachen/Statistik 1827
  2. HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
  3. Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950