Kammer zu Gumbinnen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ''Littauische Kammer-Departement'' zu Gumbinnen war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden):
Das ''Littauische Kammer-Departement'' zu Gumbinnen war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden):


# [[Der Insterburgische Kreis]], 1723 - 1808;  
# [[Der Insterburgische Kreis]], 1723 - 1815;  
# [[Der Olezkoische Kreis]], 1723 - 1808;
# [[Der Olezkoische Kreis]], 1723 - 1815;
# [[Der Sehestensche Kreis]], 1723 - 1808.
# [[Der Sehestensche Kreis]], 1723 - 1815.
 
Das ''Littauische Kammer-Departement zu Gumbinnen'' war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden):
 
# [[Der Insterburgische Kreis]], 1723 - 1808;
# [[Der Olezkoische Kreis]], 1723 - 1808;
# [[Der Sehestensche Kreis]], 1723 - 1808.

Version vom 4. Dezember 2006, 22:49 Uhr

Kammer zu Gumbinnen, Provinz Ostpreußen.

Das Littauische Kammer-Departement zu Gumbinnen war in drei (adliche) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adlichen Güter anzuwenden):

  1. Der Insterburgische Kreis, 1723 - 1815;
  2. Der Olezkoische Kreis, 1723 - 1815;
  3. Der Sehestensche Kreis, 1723 - 1815.