Kammer zu Bialystok: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Departement der Kriegs- und Domainen-Kammer zu Bialystok bestand 1806 aus 10 Landratskreisen:
Das Departement der Kriegs- und Domainen-Kammer zu Bialystok bestand 1806 aus 10 Landratskreisen:
In dieser Provinz bestanden Kriegsämter, welche mit einem (adlichen) Landrathe, einem Kreisdeputirten und einem Kreisrathe besetzt, die Polizei in Stadt und Land verwalteten. (Die Kreise waren nur für die adlichen Güter anzuwenden).  
In dieser Provinz bestanden Kriegsämter, welche mit einem (adlichen) Landrathe, einem Kreisdeputirten und einem Kreisrathe besetzt, die Polizei in Stadt und Land verwalteten. (Die Kreise waren nur auf die adlichen Güter anzuwenden).  
   
   
# [[Der Lomzaische Kreis]];
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Version vom 4. Dezember 2006, 07:16 Uhr

Kammer zu Bialystok, 1795 - 1807, Provinz Neuostpreußen

Das Departement der Kriegs- und Domainen-Kammer zu Bialystok bestand 1806 aus 10 Landratskreisen: In dieser Provinz bestanden Kriegsämter, welche mit einem (adlichen) Landrathe, einem Kreisdeputirten und einem Kreisrathe besetzt, die Polizei in Stadt und Land verwalteten. (Die Kreise waren nur auf die adlichen Güter anzuwenden).

  1. Der Lomzaische Kreis;
  2. Der Drohicinische Kreis;
  3. Der Bielskische Kreis;
  4. Der Suraszer Kreis]
  5. Der Bialystokische Kreis;
  6. Der Bobrz oder Goniondische Kreis;
  7. Der Dombrowische Kreis;
  8. Der Wygrysche Kreis;
  9. Der Kalwarysche Kreis;
  10. Der Marienpolische Kreis.