Das Wichtigste zum Datenschutz bei Umfragen in Kürze: Unterschied zwischen den Versionen
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* Jeder Teilnehmer sollte vorab über seine Rechte, den Umfang und Zweck der Umfrage in Kenntnis gesetzt werden. Diese sollten der Datenschutzerklärung zu entnehmen sein. | * Jeder Teilnehmer sollte vorab über seine Rechte, den Umfang und Zweck der Umfrage in Kenntnis gesetzt werden. Diese sollten der Datenschutzerklärung zu entnehmen sein. | ||
* Jeder Teilnehmer sollte darüber hinaus in Form einer Einwilligungserklärung der Datenschutzerklärung eindeutig zustimmen. | * Jeder Teilnehmer sollte darüber hinaus in Form einer Einwilligungserklärung der Datenschutzerklärung eindeutig zustimmen. | ||
=== Was ist bei einer Umfrage hinsichtlich des Datenschutzes zu beachten? === | |||
Ob nun zu Forschungszwecken, um ein Produkt zu verbessern, politische oder soziale Strukturen abzubilden: Umfragen sind häufig das Mittel der Wahl. Dabei werden mal mehr, mal minder sensible Daten von natürlichen Personen abgefragt. Da hierbei regelmäßig '''personenbezogene oder personenbeziehbare Daten''' <sup>1</sup> betroffen sind, fallen die erhobenen Informationen aus der Umfrage unter den Datenschutz.<br> | |||
Das bedeutet auch, dass die wesentlichen Datenschutzgrundsätze erfüllt sein müssen und besondere Vorsicht im Umgang mit den sensiblen Informationen gilt. | |||
'''Diese Grundsätze sollten bei einer Umfrage gemäß Datenschutz beachtet werden:''' | |||
# Teilnehmer einer Umfragen sollten per '''Datenschutzerklärung''' <sup>2</sup> über den Zweck, die Form und den Umfang der Erhebung und Verarbeitung informiert werden. | |||
# Der Betroffene muss dem bei der Umfrage gemachten Datenschutzhinweis eindeutig zustimmen. Im Falle einer Umfrage dürfen in der Regel nur insoweit personenbezogene Daten erhoben und genutzt werden, als der Teilnehmer eine entsprechende '''Einwilligungserklärung''' <sup>3</sup> abgibt. | |||
# In der Datenschutzerklärung der Umfrage sollte stets auch ein Abschnitt beigefügt sein, der den Betroffenen über dessen Rechte aufklärt (Anspruch auf Auskunft, Löschung, Widerruf usw.). | |||
# In der Regel sind Umfragen zeitlich begrenzt. Daher sollten Teilnehmer auch über zeitliche Vorgaben und den Verbleib der Daten nach Ablauf der Fristen in Kenntnis gesetzt werden. | |||
# Die erhobenen Informationen müssen ausreichend vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sein. Es muss mithin auch von vornherein feststehen, welche Personen zur Verarbeitung berechtigt sind. Probleme können sich dabei insbesondere bei der Auftragsdatenverarbeitung ergeben. | |||
# Bei einer Online-Umfrage ist beim Datenschutz vor allem auch zu beachten, ob eine Registrierung vorgenommen werden soll oder die Teilnahme ohne eine solche erfolgt. Bei einer Registrierung sind aufgrund der erhöhten Missbrauchsgefahr der Informationen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. | |||
''ACHTUNG: Auch für eine anonyme Befragung gilt der Datenschutz! Selbst wenn die erhobenen Informationen hiernach anonymisiert werden, bleiben sie personenbeziehbar und damit datenschutzrechtlich geschützt.'' | |||
'''LEGENDE'''<br> | |||
'''1 Personenbezogene oder personenbeziehbare Daten'''<br> | |||
* Nach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben. | |||
* Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders schützenswert. | |||
* Betroffene haben vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist mithin nur unter Zustimmung des Betroffenen zulässig. | |||
'''2 Datenschutzerklärung'''<br> | |||
* Nahezu jede Website benötigt heutzutage eine Datenschutzerklärung. | |||
* Der Link zur Datenschutzerklärung muss von jeder Seite der Website aus erreichbar sein. | |||
* Betreiben Sie eine gewerbliche Website, stellt eine fehlende oder mangelhafte Datenschutzerklärung einen Wettbewerbsverstoß dar, welcher abgemahnt werden kann. | |||
* Datenschutzerklärungen sind modular aufgebaut. Je nachdem, welche Funktionen Ihre Website aufweist, variiert der Wortlaut der Erklärung. | |||
'''3 Einwilligungserklärung'''<br> | |||
* Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten, ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. | |||
* Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. | |||
* Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben, so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß. | |||
Muster_Einwilligungserklärung (folgt)<br> | |||
PDF+Wordformat | |||
Fazit: Viele Wiederholungen. Auf der Website befinden sich weitere nützliche Informationen allgemein zum Datenschutz.<br> | |||
Quelle: [http://www.example.com https://www.datenschutz.org/umfrage/] abgerufen am 14.05.2018, 23.10 Uhr, gekürzt und überarbeitet--[[Benutzer:Keilholz|Keilholz]] 12:25, 30. Mai 2018 (CEST) |
Version vom 30. Mai 2018, 12:56 Uhr
Auszug:
Das Wichtigste zum Datenschutz bei Umfragen
- Da bei einer Umfrage regelmäßig personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden sollen, sind die Datenschutzgrundsätze auch hier zu erfüllen.
- Jeder Teilnehmer sollte vorab über seine Rechte, den Umfang und Zweck der Umfrage in Kenntnis gesetzt werden. Diese sollten der Datenschutzerklärung zu entnehmen sein.
- Jeder Teilnehmer sollte darüber hinaus in Form einer Einwilligungserklärung der Datenschutzerklärung eindeutig zustimmen.
Was ist bei einer Umfrage hinsichtlich des Datenschutzes zu beachten?
Ob nun zu Forschungszwecken, um ein Produkt zu verbessern, politische oder soziale Strukturen abzubilden: Umfragen sind häufig das Mittel der Wahl. Dabei werden mal mehr, mal minder sensible Daten von natürlichen Personen abgefragt. Da hierbei regelmäßig personenbezogene oder personenbeziehbare Daten 1 betroffen sind, fallen die erhobenen Informationen aus der Umfrage unter den Datenschutz.
Das bedeutet auch, dass die wesentlichen Datenschutzgrundsätze erfüllt sein müssen und besondere Vorsicht im Umgang mit den sensiblen Informationen gilt.
Diese Grundsätze sollten bei einer Umfrage gemäß Datenschutz beachtet werden:
- Teilnehmer einer Umfragen sollten per Datenschutzerklärung 2 über den Zweck, die Form und den Umfang der Erhebung und Verarbeitung informiert werden.
- Der Betroffene muss dem bei der Umfrage gemachten Datenschutzhinweis eindeutig zustimmen. Im Falle einer Umfrage dürfen in der Regel nur insoweit personenbezogene Daten erhoben und genutzt werden, als der Teilnehmer eine entsprechende Einwilligungserklärung 3 abgibt.
- In der Datenschutzerklärung der Umfrage sollte stets auch ein Abschnitt beigefügt sein, der den Betroffenen über dessen Rechte aufklärt (Anspruch auf Auskunft, Löschung, Widerruf usw.).
- In der Regel sind Umfragen zeitlich begrenzt. Daher sollten Teilnehmer auch über zeitliche Vorgaben und den Verbleib der Daten nach Ablauf der Fristen in Kenntnis gesetzt werden.
- Die erhobenen Informationen müssen ausreichend vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sein. Es muss mithin auch von vornherein feststehen, welche Personen zur Verarbeitung berechtigt sind. Probleme können sich dabei insbesondere bei der Auftragsdatenverarbeitung ergeben.
- Bei einer Online-Umfrage ist beim Datenschutz vor allem auch zu beachten, ob eine Registrierung vorgenommen werden soll oder die Teilnahme ohne eine solche erfolgt. Bei einer Registrierung sind aufgrund der erhöhten Missbrauchsgefahr der Informationen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
ACHTUNG: Auch für eine anonyme Befragung gilt der Datenschutz! Selbst wenn die erhobenen Informationen hiernach anonymisiert werden, bleiben sie personenbeziehbar und damit datenschutzrechtlich geschützt.
LEGENDE
1 Personenbezogene oder personenbeziehbare Daten
- Nach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben.
- Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders schützenswert.
- Betroffene haben vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist mithin nur unter Zustimmung des Betroffenen zulässig.
2 Datenschutzerklärung
- Nahezu jede Website benötigt heutzutage eine Datenschutzerklärung.
- Der Link zur Datenschutzerklärung muss von jeder Seite der Website aus erreichbar sein.
- Betreiben Sie eine gewerbliche Website, stellt eine fehlende oder mangelhafte Datenschutzerklärung einen Wettbewerbsverstoß dar, welcher abgemahnt werden kann.
- Datenschutzerklärungen sind modular aufgebaut. Je nachdem, welche Funktionen Ihre Website aufweist, variiert der Wortlaut der Erklärung.
3 Einwilligungserklärung
- Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten, ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig.
- Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen.
- Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben, so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.
Muster_Einwilligungserklärung (folgt)
PDF+Wordformat
Fazit: Viele Wiederholungen. Auf der Website befinden sich weitere nützliche Informationen allgemein zum Datenschutz.
Quelle: https://www.datenschutz.org/umfrage/ abgerufen am 14.05.2018, 23.10 Uhr, gekürzt und überarbeitet--Keilholz 12:25, 30. Mai 2018 (CEST)