Stipulatio: Unterschied zwischen den Versionen

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# Stipulationibus vine inde factus mediantibus
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;6.Bedeutung:Handgelöbnis mit Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt
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;7.Bedeutung:Handgelöbnis auf dem zu übergebenden Grundstück   
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;historische Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage ([[punctatim]] vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
;historische Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage ([[punctatim]] vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.

Version vom 22. Mai 2018, 14:56 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stipulatio

Amtssprache

  1. Stipulatio (lat.), Stipulando, stipulieren
  2. fide stipulatione (lat.)
  3. sic stipulatum ad manus (lat.) auch "stipulatis manibus"
  4. desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
  5. qui mandatarii stipulando angelobt
  6. Stipulatione mediante
  7. praediante Stipulatione
  8. Stipulationibus vine inde factus mediantibus


1.Bedeutung
Zusage oder Kontrakt mit Handgelöbnis [1]
2.Bedeutung
glaubwürdiges Handgelöbnis mit Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt per Handschlag
3.Bedeutung
per Handgelöbnis mit Formel = so vorgelesen, 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt [2]
4.Bedeutung
Handgelöbnis mit Formel = wie vorbeschrieben verlesen, überprüft, bekäftigt
5.Bedeutung
Handgelöbnis gegenüber dem Mandanten mit Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt
6.Bedeutung
Handgelöbnis mit Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt
7.Bedeutung
Handgelöbnis auf dem zu übergebenden Grundstück
8.Bedeutung
tatsächliches Handgelöbnis am Ort
historische Bedeutung
bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage (punctatim vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.

Beispiel

  • Haus Ostendorf: 1747(...)ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
    • an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (der Vertrag war geschlossen).

Fußnoten

  1. Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)
  2. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  3. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 41