Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/029: Unterschied zwischen den Versionen
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14. July 1636 Beschwerde, dass die Gebrüder von Olmissen ihr und ihrem Gatten das Haus in Düren als ein freiadliges verkauft hätten, während doch dasselbe allen bürgerlichen Lasten unterworfen sei, wodurch sie vergangenen Winter durch Kaiserliche Einquartirung grossen Schaden erlitten. Und weil beiden Ehegatten der Aufenthalt in Düren wohl überhaupt nicht recht zusagen mochte, so verkauften sie das Haus zur Kallen wiedernm dem Wilhelm von Olmissen <ref> Derselbe bevollmächtigte am 17. May 1641 den Werner von Bocholtz, Namens seiner zu Wassenberg die Belehnung des von ihm angekauften Hauses zur Kallen anzunehmen.</ref>, und kauften dagegen von den Erben des Adam von Olmissen das adlige Haus zu Millich, genannt zur Müllen. | 14. July 1636 Beschwerde, dass die Gebrüder von Olmissen ihr und ihrem Gatten das Haus in Düren als ein freiadliges verkauft hätten, während doch dasselbe allen bürgerlichen Lasten unterworfen sei, wodurch sie vergangenen Winter durch Kaiserliche Einquartirung grossen Schaden erlitten. Und weil beiden Ehegatten der Aufenthalt in Düren wohl überhaupt nicht recht zusagen mochte, so verkauften sie das Haus zur Kallen wiedernm dem Wilhelm von Olmissen <ref> Derselbe bevollmächtigte am 17. May 1641 den Werner von Bocholtz, Namens seiner zu Wassenberg die Belehnung des von ihm angekauften Hauses zur Kallen anzunehmen.</ref>, und kauften dagegen von den Erben des Adam von Olmissen das adlige Haus zu Millich, genannt zur Müllen. | ||
{{NE}}Wie die Gebrüder Wilhelm und Ludwig von Olmissen das Haus zur Hallen gemeinschaftlich besitzen wollten, so bestand zwischen beiden auch eine Gemeinschaft jener Güter, die ihnen 1635 in der Erbscheidung anerfallen waren, abgerechnet die verkauften. Indess verzichtete Ludwig nachher auf die Mitbelehnung jenes Hauses, und am Tage wo Wilhelm seinen Ehevertrag schloss, fand auch eine Theilung dessen statt, was sie bis dahin ''conjunctim'' besessen. Wilhelm erhielt nämlich Haus, Länderei, Bongart, Benden, Garten, Erbzinsen und Güter zu Düren, wie auch den Hof in der Velau,het grosse Sandt genannt, mit Benden, Land, Busch und allem Zubehör; Ludwig dagegen den Berg zu Brachelen sammt dazu gehöriger Länderei, Busch, Broich und Benden, wie auch den Scheuren-Hof zwischen Bracht und Breyell gelegen <ref>Johann Christoffel von Bocholtz zu Waldniel bescheinigt im J. 1629, dass Elisabeth von Mirbach Wittwe Mulstroe zu Hückelhoven den Jahreszins von 40 Denarien, womit ihr im Brachter Kirspel in der Alster Hondschaft gelegenes Scheurer-Gut in seine Dülckener | {{NE}}Wie die Gebrüder Wilhelm und Ludwig von Olmissen das Haus zur Hallen gemeinschaftlich besitzen wollten, so bestand zwischen beiden auch eine Gemeinschaft jener Güter, die ihnen 1635 in der Erbscheidung anerfallen waren, abgerechnet die verkauften. Indess verzichtete Ludwig nachher auf die Mitbelehnung jenes Hauses, und am Tage wo Wilhelm seinen Ehevertrag schloss, fand auch eine Theilung dessen statt, was sie bis dahin ''conjunctim'' besessen. Wilhelm erhielt nämlich Haus, Länderei, Bongart, Benden, Garten, Erbzinsen und Güter zu Düren, wie auch den Hof in der Velau,het grosse Sandt genannt, mit Benden, Land, Busch und allem Zubehör; Ludwig dagegen den Berg zu Brachelen sammt dazu gehöriger Länderei, Busch, Broich und Benden, wie auch den Scheuren-Hof zwischen Bracht und Breyell gelegen <ref>Johann Christoffel von Bocholtz zu Waldniel bescheinigt im J. 1629, dass Elisabeth von Mirbach Wittwe Mulstroe zu Hückelhoven den Jahreszins von 40 Denarien, womit ihr im Brachter Kirspel in der Alster Hondschaft gelegenes Scheurer-Gut in seine Dülckener</ref> | ||
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14. July 1636 Beschwerde, dass die Gebrüder von Olmissen ihr und ihrem Gatten das Haus in Düren als ein freiadliges verkauft hätten, während doch dasselbe allen bürgerlichen Lasten unterworfen sei, wodurch sie vergangenen Winter durch Kaiserliche Einquartirung grossen Schaden erlitten. Und weil beiden Ehegatten der Aufenthalt in Düren wohl überhaupt nicht recht zusagen mochte, so verkauften sie das Haus zur Kallen wiedernm dem Wilhelm von Olmissen [1], und kauften dagegen von den Erben des Adam von Olmissen das adlige Haus zu Millich, genannt zur Müllen.
Wie die Gebrüder Wilhelm und Ludwig von Olmissen das Haus zur Hallen gemeinschaftlich besitzen wollten, so bestand zwischen beiden auch eine Gemeinschaft jener Güter, die ihnen 1635 in der Erbscheidung anerfallen waren, abgerechnet die verkauften. Indess verzichtete Ludwig nachher auf die Mitbelehnung jenes Hauses, und am Tage wo Wilhelm seinen Ehevertrag schloss, fand auch eine Theilung dessen statt, was sie bis dahin conjunctim besessen. Wilhelm erhielt nämlich Haus, Länderei, Bongart, Benden, Garten, Erbzinsen und Güter zu Düren, wie auch den Hof in der Velau,het grosse Sandt genannt, mit Benden, Land, Busch und allem Zubehör; Ludwig dagegen den Berg zu Brachelen sammt dazu gehöriger Länderei, Busch, Broich und Benden, wie auch den Scheuren-Hof zwischen Bracht und Breyell gelegen [2]
- ↑ Derselbe bevollmächtigte am 17. May 1641 den Werner von Bocholtz, Namens seiner zu Wassenberg die Belehnung des von ihm angekauften Hauses zur Kallen anzunehmen.
- ↑ Johann Christoffel von Bocholtz zu Waldniel bescheinigt im J. 1629, dass Elisabeth von Mirbach Wittwe Mulstroe zu Hückelhoven den Jahreszins von 40 Denarien, womit ihr im Brachter Kirspel in der Alster Hondschaft gelegenes Scheurer-Gut in seine Dülckener