Messtischblatt: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Messtischblatt''' bezeichnet man ein direkt in der Landschaft mittels Messtisch und Kippregel aufgenommenes Kartenblatt. Der Maßstab kann durchaus variieren.
Als '''Messtischblatt''' bezeichnet man ein direkt in der Landschaft mittels Messtisch und Kippregel aufgenommenes Kartenblatt. Der Maßstab kann durchaus variieren.


Landläufig bezeichnet man die in [[Preußen]] und [[Sachsen]] im 18. Jahrhundert dergestalt aufgenommenen topografischen Karten im Maßstab 1:25000 (4 cm auf der Karte = 1 km in der Natur) als Messtischblätter. Diese Karten sind sehr detailliert und für den Familiengeschichtsforscher sehr hilfreich.  
Landläufig bezeichnet man die in [[Preußen]] und [[Sachsen]] <!-- im 18. Jahrhundert --> dergestalt aufgenommenen topografischen Karten im Maßstab 1:25000 (4&nbsp;cm auf der Karte = 1&nbsp;km in der Natur) als Messtischblätter. Diese Karten sind sehr detailliert und für den Familiengeschichtsforscher sehr hilfreich.  


Die offizielle Bezeichnung ist '''Topographische Karte 1:25000''' oder kurz '''TK25'''.
Die offizielle Bezeichnung ist '''Topographische Karte 1:25000''' oder kurz '''TK25'''.

Version vom 22. November 2006, 11:07 Uhr

Als Messtischblatt bezeichnet man ein direkt in der Landschaft mittels Messtisch und Kippregel aufgenommenes Kartenblatt. Der Maßstab kann durchaus variieren.

Landläufig bezeichnet man die in Preußen und Sachsen dergestalt aufgenommenen topografischen Karten im Maßstab 1:25000 (4 cm auf der Karte = 1 km in der Natur) als Messtischblätter. Diese Karten sind sehr detailliert und für den Familiengeschichtsforscher sehr hilfreich.

Die offizielle Bezeichnung ist Topographische Karte 1:25000 oder kurz TK25.

Weblinks

Für die Nutzung von Kartenausschnitten aus der TK25 und/oder KDR100 Großblatt (GB) oder Kreiskarte (KK) und/oder ME300 Sonderkarte (SK) für die ehemals zu Deutschland gehörenden Gebiete östlich von Oder und Neiße in der Grenzdarstellung von 1937 zum Zwecke von Vervielfältigungen in Publikationen, für Ausstellungen usw. und für die Verwendung im Internet ist in jedem Einzelfall ein Antrag auf Erteilung eines Nutzungsrechts beim BKG an folgende Anschrift zu stellen :

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Referat GI1
Richard-Strauss-Allee 11
60598 Frankkfurt am Main.