Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Gotha: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Zeit vor 1918/1920 erstreckt sich die historische Zuständigkeit auf das Herzogtum Gotha und dessen Vorgängerterritorien. Im 1920 gegründeten Land Thüringen war das Staatsarchiv Gotha für staatliche Mittel- und Unterbehörden, einschließlich der Kreisverwaltungsbehörden, in den Landkreisen Gotha und Eisenach zuständig. Mit Auflösung des Preußischen Regierungsbezirkes Erfurt wurden dessen Akten ebenfalls nach Gotha überführt. Nach 1952 war es im Rahmen der Archivorganisation der DDR nur noch historisches Archiv und hatte keinen Sprengel mehr. Erst im neuen Freistaat Thüringen (ab 1990) besitzt das Staatsarchiv Gotha wieder die Zuständigkeit für rund 60 mittlere und untere Landesbehörden und für regional wirkende nachgeordnete Behörden des Bundes mit Sitz in den Landkreisen Gotha, Eichsfeldkreis (Verwaltungssitz Heiligenstadt) und Unstrut-Hainich-Kreis (Verwaltungssitz Mühlhausen). <ref>[http://www.archive-in-thueringen.de/archiv/view/id/212]>/ref>
Für die Zeit vor 1918/1920 erstreckt sich die historische Zuständigkeit auf das [[Herzogtum Sachsen-Gotha|Herzogtum Gotha]] und dessen Vorgängerterritorien. Im 1920 gegründeten Land [[Thüringen]] war das Staatsarchiv Gotha für staatliche Mittel- und Unterbehörden, einschließlich der Kreisverwaltungsbehörden, in den Landkreisen [[Landkreis Gotha|Landkreis Gotha]]Gotha und [[Landkreis Eisenach|Eisenach]] zuständig. Mit Auflösung des Preußischen [[Regierungsbezirk Erfurt|Regierungsbezirkes Erfurt]] wurden dessen Akten ebenfalls nach [[Gotha]] überführt. Nach 1952 war es im Rahmen der Archivorganisation der [[DDR]] nur noch historisches Archiv und hatte keinen Sprengel mehr. Erst im neuen Freistaat [[Thüringen]] (ab 1990) besitzt das Staatsarchiv Gotha wieder die Zuständigkeit für rund 60 mittlere und untere Landesbehörden und für regional wirkende nachgeordnete Behörden des Bundes mit Sitz in den Landkreisen [[Landkreis Gotha|Gotha]], [[Landkreis Eichsfeld|Eichsfeldkreis]] (Verwaltungssitz [[Heilbad Heiligenstadt|Heiligenstadt]]) und [[Unstrut-Hainich-Kreis]] (Verwaltungssitz [[Mühlhausen]]). <ref>[http://www.archive-in-thueringen.de/archiv/view/id/212]>/ref>
 
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== Besucherregelungen ==
== Besucherregelungen ==

Version vom 16. Juli 2017, 21:38 Uhr

Adresse

Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Gotha
Justus-Perthes-Straße 5
99867 Gotha
Deutschland
Telefon: +49 (0) 36 21 / 30 27 90
Telefax: +49 (0) 36 21 / 30 27 947
Webseite: http://www.thueringen.de/de/staatsarchive/gotha

Archivsprengel

Für die Zeit vor 1918/1920 erstreckt sich die historische Zuständigkeit auf das Herzogtum Gotha und dessen Vorgängerterritorien. Im 1920 gegründeten Land Thüringen war das Staatsarchiv Gotha für staatliche Mittel- und Unterbehörden, einschließlich der Kreisverwaltungsbehörden, in den Landkreisen Landkreis GothaGotha und Eisenach zuständig. Mit Auflösung des Preußischen Regierungsbezirkes Erfurt wurden dessen Akten ebenfalls nach Gotha überführt. Nach 1952 war es im Rahmen der Archivorganisation der DDR nur noch historisches Archiv und hatte keinen Sprengel mehr. Erst im neuen Freistaat Thüringen (ab 1990) besitzt das Staatsarchiv Gotha wieder die Zuständigkeit für rund 60 mittlere und untere Landesbehörden und für regional wirkende nachgeordnete Behörden des Bundes mit Sitz in den Landkreisen Gotha, Eichsfeldkreis (Verwaltungssitz Heiligenstadt) und Unstrut-Hainich-Kreis (Verwaltungssitz Mühlhausen). <ref>[1]>/ref>

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