AVB 1876-18-225: Unterschied zwischen den Versionen

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Belassung des Bezirks-Kommandos 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19 in Schrimm
Belassung des Bezirks-Kommandos 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19 in Schrimm


Das Bezirks-Kommando 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19, welches früherer Bestimmung gemäß - siehe Anlage 1 (zu §.1) der Ersatz-Ordnung sowie auch die Rang- und Quartier-Liste - nach Jarocin verlegt werden sollte, verbleibt zufolge Allerhöchster Bestimmung in seinem bisherigen Garnisonorte Schrimm, was hierdurch zur Kenntnis der Armee gebarcht wird.
Das Bezirks-Kommando 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19, welches früherer Bestimmung gemäß - siehe Anlage 1 (zu §.1) der Ersatz-Ordnung sowie auch die Rang- und Quartier-Liste - nach Jarocin verlegt werden sollte, verbleibt zufolge Allerhöchster Bestimmung in seinem bisherigen Garnisonorte Schrimm, was hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht wird.


:Kriegs.Ministerium
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Version vom 1. Mai 2017, 11:34 Uhr

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1876 Verordnung Nr. 224 Armee-Verordnungs-Blatt 1876/18

Signatur

No.205.7.A.1

Datum

18.08.1876

Titel

Belassung des Bezirks-Kommandos 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19 in Schrimm

Das Bezirks-Kommando 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19, welches früherer Bestimmung gemäß - siehe Anlage 1 (zu §.1) der Ersatz-Ordnung sowie auch die Rang- und Quartier-Liste - nach Jarocin verlegt werden sollte, verbleibt zufolge Allerhöchster Bestimmung in seinem bisherigen Garnisonorte Schrimm, was hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht wird.

Kriegs.Ministerium
v. Kameke

No.205.7.A.1