AVB 1876-18-225: Unterschied zwischen den Versionen
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Belassung des Bezirks-Kommandos 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19 in Schrimm | Belassung des Bezirks-Kommandos 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19 in Schrimm | ||
Das Bezirks-Kommando 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19, welches früherer Bestimmung gemäß - siehe Anlage 1 (zu §.1) der Ersatz-Ordnung sowie auch die Rang- und Quartier-Liste - nach Jarocin verlegt werden sollte, verbleibt zufolge Allerhöchster Bestimmung in seinem bisherigen Garnisonorte Schrimm, was hierdurch zur Kenntnis der Armee | Das Bezirks-Kommando 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19, welches früherer Bestimmung gemäß - siehe Anlage 1 (zu §.1) der Ersatz-Ordnung sowie auch die Rang- und Quartier-Liste - nach Jarocin verlegt werden sollte, verbleibt zufolge Allerhöchster Bestimmung in seinem bisherigen Garnisonorte Schrimm, was hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht wird. | ||
:Kriegs.Ministerium | :Kriegs.Ministerium |
Version vom 1. Mai 2017, 11:34 Uhr
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preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB) | |||
1876 | Verordnung Nr. 224 | Armee-Verordnungs-Blatt 1876/18 |
Signatur
No.205.7.A.1
Datum
18.08.1876
Titel
Belassung des Bezirks-Kommandos 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19 in Schrimm
Das Bezirks-Kommando 2. Bataillons 2. Posensches Landwehr-Regiments Nr. 19, welches früherer Bestimmung gemäß - siehe Anlage 1 (zu §.1) der Ersatz-Ordnung sowie auch die Rang- und Quartier-Liste - nach Jarocin verlegt werden sollte, verbleibt zufolge Allerhöchster Bestimmung in seinem bisherigen Garnisonorte Schrimm, was hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht wird.
- Kriegs.Ministerium
- v. Kameke
No.205.7.A.1