Muntschatz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Mundschatz'''
'''Mundschatz'''


Der Muntschatz ist das an den Brautvater zu zahlende Brautgelt, um die Gemahlin aus dem Rechtsverband herauszulösen.
Der Muntschatz ist das an den Brautvater zu zahlende [[Brautgelt]], um die Gemahlin aus dem Rechtsverband herauszulösen.


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 17. März 2017, 23:24 Uhr

Mundschatz

Der Muntschatz ist das an den Brautvater zu zahlende Brautgelt, um die Gemahlin aus dem Rechtsverband herauszulösen.