Stadtkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎Geschichte: Erste Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung 1935)
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Ein Stadtkreis ist heute in [[Baden-Württemberg]] und [[Bremen]] eine synonyme Bezeichnung für den eindeutigeren Begriff [[kreisfreie Stadt]].
Ein Stadtkreis ist heute in [[Baden-Württemberg]] und [[Bremen]] eine synonyme Bezeichnung für den eindeutigeren Begriff [[kreisfreie Stadt]].
Dabei ist die zur Auskreisung notwendige Einwohnerzahl in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich.
Die Stadtkreise gelten im allgemeinen als Gemeinden, haben aber in Verwaltung und Rechten bestimmte Besonderheiten.
=== Geschichte ===
=== Geschichte ===
Früher gab es Stadtkreise nur im [[Königreich Preußen]], und zwar seit 1815 vereinzelt, seit 1872 allgemein, und in [[Thüringen]]. Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat.
Früher gab es Stadtkreise nur im [[Königreich Preußen]], und zwar seit 1815 vereinzelt, seit 1872 allgemein, und in [[Thüringen]]. Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat.
Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in [[Königreich Preußen|Preußen]] i.d.R. aus mehreren Gemeinden.
Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in [[Königreich Preußen|Preußen]] i.d.R. aus mehreren Gemeinden.
Seit 1935 gib es in ganz [[Deutschland]] Stadtkreise. Dabei ist die zur Auskreisung notwendige Einwohnerzahl in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Die Stadtkreise gelten im allgemeinen als Gemeinden, haben aber in Verwaltung und Rechten bestimmte Besonderheiten.
Seit 1935 wurden durch die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 in ganz [[Deutschland]] Stadtkreise eingeführt. Nach der ''Erste Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung'' vom  23. März 1935 (§11 Abs. 1) waren Stadtkreise:
 
1. in '''Preußen'''<br>
die außerhalb der Landkreise stehenden Städte;<br>
2. in '''Bayern'''<br>
die Städte Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Frankenthal, Fürth, Hof, Ingolstadt, Kaiserslautern, Kempten, Landshut, Ludwigshafen, München, Neustand a.d.H., Nürnberg, Passau, Pirmasens, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt, Speyer, Straubing, Weiden, Würzburg und Zweibrücken;<br>
3. in '''Sachsen'''<br>
die Städte Aue, Bautzen, Chemnitz, Crimmitschau, Döbeln, Dresden, Freiberg, Freital, Glauchau, Leipzig, Meerane, Meißen, Mittweida, Pirna, Plauen, Radebeul, Reichenbach, Riesa, Werdau, Wurzen, Zittau und Zwickau;<br>
4. in '''Württemberg'''<br>
die Städte Eßlingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Schw. Gmünd, Schwenningen, Stuttgart, Tübingen und Ulm;<br>
5. in '''Baden'''<br>
die Städte Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Pforzheim;<br>
6. in '''Thüringen'''<br>
die Städte Altenburg, Apolda, Arnstadt, Eisenach, Gera, Gotha, Greiz, Jena und Weimar;<br>
7. in '''Hessen'''<br>
die Städte Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms;<br>
8. in '''Mecklenburg'''<br>
die Städte Güstrow, Neustrelitz, Rostock, Schwerin und Wismar;<br>
9. in '''Oldenburg'''<br>
die Städte Delmenhorst, Oldenburg und Rüstringen;<br>
10. in '''Braunschweig'''<br>
die Stadt Braunschweig<br>
11. in '''Anhalt'''<br>
die Städte Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst.<br>
Alle übrigen Gemeinden galten als kreisangehörige Gemeinden im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung. §11 Abs. 2 der Verordnung vom 23. März 1935 besagte: ''In der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit der Gemeinden zu einem Landkreis tritt bis auf weiteres keine Änderung ein''. Dadurch blieben viele der genannten Stadtkreise (außer in Preußen) zunächst Teil des Landkreises. Wenn überhaupt, dann erfolgte die Ausgliederung aus den Landkreisen in den einzelnen Ländern später und wurde - was die Einwohnerzahl anbelangt - unterschiedlich umgesetzt. So war beispielsweise in Württemberg zunächst nur Stuttgart quasi kreisfrei. Erst 1938 wurden noch Heilbronn und Ulm aus ihren Landkreisen herausgelöst und damit kreisfrei. Die anderen "Stadtkreise" blieben bei ihren jeweiligen Landkreisen. Diese Städte waren eher mit "kreisangehörigen Städten mit Sonderstatus" zu vergleichen, also etwa heutigen Großen Kreisstädten.
 
==Deutsche Demokratische Republik==
==Deutsche Demokratische Republik==
In der [[DDR]] wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite.
In der [[DDR]] wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite.

Version vom 17. Juni 2007, 12:58 Uhr

Mit Stadtkreis bezeichnet man regional und zeitlich bedingt unterschiedliche Verwaltungseinheiten.

Bundesrepublik Deutschland

Heute

Ein Stadtkreis ist heute in Baden-Württemberg und Bremen eine synonyme Bezeichnung für den eindeutigeren Begriff kreisfreie Stadt. Dabei ist die zur Auskreisung notwendige Einwohnerzahl in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich.

Die Stadtkreise gelten im allgemeinen als Gemeinden, haben aber in Verwaltung und Rechten bestimmte Besonderheiten.

Geschichte

Früher gab es Stadtkreise nur im Königreich Preußen, und zwar seit 1815 vereinzelt, seit 1872 allgemein, und in Thüringen. Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat. Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in Preußen i.d.R. aus mehreren Gemeinden. Seit 1935 wurden durch die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 in ganz Deutschland Stadtkreise eingeführt. Nach der Erste Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 23. März 1935 (§11 Abs. 1) waren Stadtkreise:

1. in Preußen
die außerhalb der Landkreise stehenden Städte;
2. in Bayern
die Städte Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Frankenthal, Fürth, Hof, Ingolstadt, Kaiserslautern, Kempten, Landshut, Ludwigshafen, München, Neustand a.d.H., Nürnberg, Passau, Pirmasens, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt, Speyer, Straubing, Weiden, Würzburg und Zweibrücken;
3. in Sachsen
die Städte Aue, Bautzen, Chemnitz, Crimmitschau, Döbeln, Dresden, Freiberg, Freital, Glauchau, Leipzig, Meerane, Meißen, Mittweida, Pirna, Plauen, Radebeul, Reichenbach, Riesa, Werdau, Wurzen, Zittau und Zwickau;
4. in Württemberg
die Städte Eßlingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Schw. Gmünd, Schwenningen, Stuttgart, Tübingen und Ulm;
5. in Baden
die Städte Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Pforzheim;
6. in Thüringen
die Städte Altenburg, Apolda, Arnstadt, Eisenach, Gera, Gotha, Greiz, Jena und Weimar;
7. in Hessen
die Städte Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms;
8. in Mecklenburg
die Städte Güstrow, Neustrelitz, Rostock, Schwerin und Wismar;
9. in Oldenburg
die Städte Delmenhorst, Oldenburg und Rüstringen;
10. in Braunschweig
die Stadt Braunschweig
11. in Anhalt
die Städte Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst.
Alle übrigen Gemeinden galten als kreisangehörige Gemeinden im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung. §11 Abs. 2 der Verordnung vom 23. März 1935 besagte: In der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit der Gemeinden zu einem Landkreis tritt bis auf weiteres keine Änderung ein. Dadurch blieben viele der genannten Stadtkreise (außer in Preußen) zunächst Teil des Landkreises. Wenn überhaupt, dann erfolgte die Ausgliederung aus den Landkreisen in den einzelnen Ländern später und wurde - was die Einwohnerzahl anbelangt - unterschiedlich umgesetzt. So war beispielsweise in Württemberg zunächst nur Stuttgart quasi kreisfrei. Erst 1938 wurden noch Heilbronn und Ulm aus ihren Landkreisen herausgelöst und damit kreisfrei. Die anderen "Stadtkreise" blieben bei ihren jeweiligen Landkreisen. Diese Städte waren eher mit "kreisangehörigen Städten mit Sonderstatus" zu vergleichen, also etwa heutigen Großen Kreisstädten.

Deutsche Demokratische Republik

In der DDR wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite. Im Ortslexikon der DDR von 1986 sind außer Berlin nur jeder Bezirkshauptstadt und in einigen Bezirken auch einigen größeren Städten ein Stadtkreis zugeordnet.

Schweiz

In der Schweiz bezeichnet man als Stadtkreis das, was in der Bundesrepublik Deutschland ein Stadtbezirk ist.

benutzte Literatur/Internet

  • HABERKERN, Eugen, und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit, 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.
  • BALKOW, Karla und CHRIST, Werner. Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986.
  • Artikel Stadtkreis. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (23.10.2005)