Baden/Staatshandbuch 1880/417: Unterschied zwischen den Versionen

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: forstbezirk Mannehim.
: forstbezirk Mannehim.


Domänenverwalter: Karl Johann ''Daub''. Orde?
Domänenverwalter: Karl Johann ''Daub''. Orden?
:: 1 Gehilfe, 1 Dekopist.
:: 1 Gehilfe, 1 Dekopist.



Aktuelle Version vom 21. Oktober 2016, 14:03 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Domänenverwalter: Robert Römmele.

2 Gehilfen.

Heidelberg.

Amtsbezirke Heidelberg, Weinheim, Schwetzingen, mit Ausnahme der unter Wiesloch und Mannheim genannten Orte; von Sinsheim: BAbstadt, Bargen, Epfenbach, Fliensbach, Helmstadt, Hesselbach, Kirchardt, Neckarbischofsheim, Obergimpern, Rappenau, Reichartshausen, Siegelbach, Treschlingen, Untergimpern, Waibstadt, Wollenberg, zuzenhausen, Mosbach und Eberbach.
Forstbezirke Schwetzingen, Weinheim, Heidelberg, Schönau, Neckargemünd, Sinsheim, Neckarbischofsheim, Neckarschwarzach, Eberbach, Mosbach.

Domänenverwalter: Xaver Futterer.

2 Gehilfen, 1 Dekopist.

Mannheim.

Amtsbezirk Mannehim; von Schwetzingen: Brühl, Neckarau, Seckenheim und Rohrhof.
forstbezirk Mannehim.

Domänenverwalter: Karl Johann Daub. Orden?

1 Gehilfe, 1 Dekopist.

Krautheim.

Amtsbezirke Adelsheim, Tauberbischofsheim, Wertheim, Buchen.
Forstbezirke Adelsheim, Boxberg, Gerlachsheim, Tauberbischofsheim, Wertheim, Hardheim, Walldürn, Buchen.
Mit der Obereinnehmerei vereinigt.

Domänenverwalter: Adolf Brehm, zugleich Obereinnehmer.

2. Bezirksforsteien.

      Die Bezirksforsteien haben die Wirthschaftsführung in den Staats-, Gmeinde- und Körperschaftswaldungen, sowie die Forstpolizei in diesen wie auch in den Privatwaldungen; außerdem liegt ihnen die gerichtliche Verfolgung der Forstfrevel ob, wobei sie die Verrichtungen der Staatsanwlatschaft besorgen.

      Wo Gemeinden oder Körperschaften für die Bewirthschaftung ihrer Waldungen eigene Oberförster aufgestellthaben, ist diesen Seitens des Staats zugleich die Handhabung der Forstpolizei, sowie die Funktion der Staatsanwaltschaft bei der gerichtlichen Verfolgung der Forstfrevel übertragen.

      Zur Besorgung der Waldhut sind (mit Einschluß der Beiförster) 16 Waldaufseher und 363 bürgerliche Wladhüter bestellt.