Neumanns Orts-Lexikon des Deutschen Reichs 1894/Vorwort: Unterschied zwischen den Versionen

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Das vorliegende Buch verfolgt den Zweck, einer allgemeinen Kenntnis des Vaterlandes, vor allem aber {{Sperrschrift|praktischen Bedürfnissen}} zu dienen. Daher wurden in erster Linie alle nennenswerten Orte in alphabetischer Anordnung aufgeführt, daneben aber auch eine kurze geographische Schilderung der Landschaften und Gebirge, der wichtigern Berge, Flüsse, Kanäle, Seen etc. geboten, ebenso wie sämtliche Staaten und deren Verwaltungsbezirke (Provinzen, Regierungsbezirke, Kreise, Bezirksämter etc.) in gedrängter, aber möglichst erschöpfender Beschreibung dargestellt werden mußten.
{{NE}}Das vorliegende Buch verfolgt den Zweck, einer allgemeinen Kenntnis des Vaterlandes, vor allem aber {{Sperrschrift|praktischen Bedürfnissen}} zu dienen. Daher wurden in erster Linie alle nennenswerten Orte in alphabetischer Anordnung aufgeführt, daneben aber auch eine kurze geographische Schilderung der Landschaften und Gebirge, der wichtigern Berge, Flüsse, Kanäle, Seen etc. geboten, ebenso wie sämtliche Staaten und deren Verwaltungsbezirke (Provinzen, Regierungsbezirke, Kreise, Bezirksämter etc.) in gedrängter, aber möglichst erschöpfender Beschreibung dargestellt werden mußten.


Als {{Sperrschrift|Ortslexikon}} enthält das Buch etwa 70,000 Wohnplätze: Städte, Flecken, Dörfer, Weiler, Einöden, Zinken, Bäder, Rittergüter, Güter, Vorwerke, Höfe, Kolonien, Bauerschaften etc., mit Angabe der Garnisonen, Post-, Telegraphen- und Eisenbahnstationen, Geld- und Kreditinstitute, des Amtsgerichts (oder, wenn der Ort selbst ein solches besitzt, des Landgerichts), der Behörden, Vereine, Kirchen, Bildungsanstallten und der Merkwürdigkeiten sowie mit steter Berücksichtigung von Handel und Industrie. Bei jedem Ort ist die Zugehörigkeit zur Verwaltungsbehörde vom Kreis, Amt, Kanton etc. aufwärts angegeben. Absicht war, zusammenhängende Wohnplätze möglichst als ein Ganzes darzustellen: so treten Dorf und Gut unter gleicher Benennung als eine Ortschaft auf.
{{NE}}Als {{Sperrschrift|Ortslexikon}} enthält das Buch etwa 70,000 Wohnplätze: Städte, Flecken, Dörfer, Weiler, Einöden, Zinken, Bäder, Rittergüter, Güter, Vorwerke, Höfe, Kolonien, Bauerschaften etc., mit Angabe der Garnisonen, Post-, Telegraphen- und Eisenbahnstationen, Geld- und Kreditinstitute, des Amtsgerichts (oder, wenn der Ort selbst ein solches besitzt, des Landgerichts), der Behörden, Vereine, Kirchen, Bildungsanstallten und der Merkwürdigkeiten sowie mit steter Berücksichtigung von Handel und Industrie. Bei jedem Ort ist die Zugehörigkeit zur Verwaltungsbehörde vom Kreis, Amt, Kanton etc. aufwärts angegeben. Absicht war, zusammenhängende Wohnplätze möglichst als ein Ganzes darzustellen: so treten Dorf und Gut unter gleicher Benennung als eine Ortschaft auf.


Die Einwohnerzahlen beruhen bei allen Städten und bei allen anderen Orten, welche über 2000 Seelen haben, auf den definitiven Ergebnissen der letzen Volkszählung vom 1. Dezember 1890. Daß nicht auch bei kleineren Orten die Bevölkerungsziffer von 1890 berücksichtigt worden ist, liegt daran, daß für Preußen amtliche Publikationen hierüber nicht erschienen sind und Bayern nur ein Verzeichnis der {{Sperrschrift|Gemeinden}} mit ihren Einwohnerzahlen, nicht der {{Sperrschrift|einzelnen Wohnplätze}} veröffentlicht hat. Auf Vergleiche des gegenwärtigen Einwohnerstandes mit früheren ist gesehen worden; sie gehen vielfach bis 1816, manchmal noch weiter zurück.
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Für die Angaben über die {{Sperrschrift|Verkehrsanstalten}} (Post, Eisenbahnen, Telegraphen) wurde unbedingte Vollständigkeit erstrebt; soweit dies möglich, wurden sie zum Abschluß des Werkes ergänzt.
{{NE}}Für die Angaben über die {{Sperrschrift|Verkehrsanstalten}} (Post, Eisenbahnen, Telegraphen) wurde unbedingte Vollständigkeit erstrebt; soweit dies möglich, wurden sie zum Abschluß des Werkes ergänzt.

Aktuelle Version vom 24. Mai 2016, 19:09 Uhr

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Neumanns Orts-Lexikon des Deutschen Reichs 1894
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Vorwort.

      Das vorliegende Buch verfolgt den Zweck, einer allgemeinen Kenntnis des Vaterlandes, vor allem aber praktischen Bedürfnissen zu dienen. Daher wurden in erster Linie alle nennenswerten Orte in alphabetischer Anordnung aufgeführt, daneben aber auch eine kurze geographische Schilderung der Landschaften und Gebirge, der wichtigern Berge, Flüsse, Kanäle, Seen etc. geboten, ebenso wie sämtliche Staaten und deren Verwaltungsbezirke (Provinzen, Regierungsbezirke, Kreise, Bezirksämter etc.) in gedrängter, aber möglichst erschöpfender Beschreibung dargestellt werden mußten.

      Als Ortslexikon enthält das Buch etwa 70,000 Wohnplätze: Städte, Flecken, Dörfer, Weiler, Einöden, Zinken, Bäder, Rittergüter, Güter, Vorwerke, Höfe, Kolonien, Bauerschaften etc., mit Angabe der Garnisonen, Post-, Telegraphen- und Eisenbahnstationen, Geld- und Kreditinstitute, des Amtsgerichts (oder, wenn der Ort selbst ein solches besitzt, des Landgerichts), der Behörden, Vereine, Kirchen, Bildungsanstallten und der Merkwürdigkeiten sowie mit steter Berücksichtigung von Handel und Industrie. Bei jedem Ort ist die Zugehörigkeit zur Verwaltungsbehörde vom Kreis, Amt, Kanton etc. aufwärts angegeben. Absicht war, zusammenhängende Wohnplätze möglichst als ein Ganzes darzustellen: so treten Dorf und Gut unter gleicher Benennung als eine Ortschaft auf.

      Die Einwohnerzahlen beruhen bei allen Städten und bei allen anderen Orten, welche über 2000 Seelen haben, auf den definitiven Ergebnissen der letzen Volkszählung vom 1. Dezember 1890. Daß nicht auch bei kleineren Orten die Bevölkerungsziffer von 1890 berücksichtigt worden ist, liegt daran, daß für Preußen amtliche Publikationen hierüber nicht erschienen sind und Bayern nur ein Verzeichnis der Gemeinden mit ihren Einwohnerzahlen, nicht der einzelnen Wohnplätze veröffentlicht hat. Auf Vergleiche des gegenwärtigen Einwohnerstandes mit früheren ist gesehen worden; sie gehen vielfach bis 1816, manchmal noch weiter zurück.

      Für die Angaben über die Verkehrsanstalten (Post, Eisenbahnen, Telegraphen) wurde unbedingte Vollständigkeit erstrebt; soweit dies möglich, wurden sie zum Abschluß des Werkes ergänzt.