Richtherr: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
 
Zeile 17: Zeile 17:
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 16. April 2016, 11:29 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Richtherr

Amtssprache


1.Bedeutung
mittelalterlicher Begriff für städtische Richter, gewöhnlich in Sachen der niederen Gerichtsbarkeit, Vorsitzender des Ratsgerichtes; auch Beisitzer im Schöffenkollegium;
2.Bedeutung
Vorsitzender des vom Landesherrn ernannten Magistrats
3.Bedeutung
eines von zwei Mitgliedern an der Spitze einer Zunft, als Beisitzer oder Vorsitzender des städtischen Gerichts [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften