Magistratsverfasssung (Westfalen): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. April 2016, 14:24 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Magistratsverfasssung
Einleitung
Der Magistrat oder Stadtrat vertrat bis 1802 eine Stadt nach Innen und nach Außen.
Grundlage: Magistratsverfasssung
Die Grundlage bildete die entweder vom Landesherrn gegebene oder selbst beschlossene lokale Magistratsverfasssung.
Beispiele von Wahlstatuten für Stadträte
- Minden 1301: Die angeseheneren Bürger (Schöffengeschlechter) wählen aus den Kaufleuten und den 3 Ämtern (Gilden) der Bäcker, Schuster und Fleischer ein Wahlkollegium von 40 Personen (22 Kaufleuten und je 6 Vertreter der genannten Ämter (Gilden), die aus ihrer Reihe die 12 eigentlichen Wahlmänner bestimmen. Diese wählen zweimal im Jahr aus den 40 und der Gemeinheit (communitas civium) je 6 Ratsherren.
- Borken (Kreis_Borken)#Verwaltung
- Haltern_am_See#Verwaltung
Entwicklungsbeispiel einer Ratsvervassung
- Einbeck: Der Rat erscheint zuerst 1252 zusammen mit dem herzoglichen Vogt und der Gemeinde. Diese universitas oppidi 1273 sowie civitas und communitas 1279 genannt. Der Stadtrat damals offenbar noch ein Geschlechterrat, konnte also nicht allein entscheiden, wenigstens nicht in allen Angelegenheiten. Nach Ausscheiden des Vogtes vor 1300 erlangten die meisten Gilden 1348 Sitz und Stimme im Rat. Die Ratsgeschlechter waren etwa in gleicher Stärke im Rate vertreten, die Kaufgilde hatte 3 Sitze im Rat, auch wurde der Bürgermeister jedesmal aus ihr gewählt; die übrigen angesehenen und begüterten Familien werden sich damals zu der Gemeinheitsgilde zusammengeschlossen haben. Diese sandte 2 Mitglieder in den Rat. 12 Ratsherren wurden jedes Jahr am Tage vor Michaelis gewählt; die neuen Ratsherren wählten aus ihrer Mitte einen Bürgermeister, der bisher sitzende Rat wurde alter Rat.