Schoß: Unterschied zwischen den Versionen

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* Gewerbeschoß (Gewerbeabgabe).
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* Mauerschoß (zum Unterhalt der Stadtmauer) wurde in [[Geseke]] erhoben
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* Giebelschoß (1551 [[Wittstock/Dosse|Wittstock]])
* Bürgerschoß
* Bürgerschoß
* Vorschoß
* Vorschoß


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
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Version vom 24. Oktober 2017, 08:48 Uhr

Schoß = Städtische Grundsteuer (collecta, Schatzung, Name je nach Höhe z.B. Pfennig-, Helling- und Vierlingsschoß), 1257 in Rinteln als "exactiones" bezeichnet; Schoß

  • schoßbare Güter
  • Schoßpflichtige
  • Schoß oder Erbschoß ist eine obrigkeitliche Grundabgabe an einigen Orten (Städten), welche von den Herren-Erben gegeben wird
  • Gewerbeschoß (Gewerbeabgabe).
  • Mauerschoß (zum Unterhalt der Stadtmauer) wurde in Geseke erhoben
  • Giebelschoß (1551 Wittstock)
  • Bürgerschoß
  • Vorschoß