Schoß: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Oktober 2017, 08:48 Uhr
Schoß = Städtische Grundsteuer (collecta, Schatzung, Name je nach Höhe z.B. Pfennig-, Helling- und Vierlingsschoß), 1257 in Rinteln als "exactiones" bezeichnet; Schoß
- schoßbare Güter
- Schoßpflichtige
- Schoß oder Erbschoß ist eine obrigkeitliche Grundabgabe an einigen Orten (Städten), welche von den Herren-Erben gegeben wird
- Gewerbeschoß (Gewerbeabgabe).
- Mauerschoß (zum Unterhalt der Stadtmauer) wurde in Geseke erhoben
- Giebelschoß (1551 Wittstock)
- Bürgerschoß
- Vorschoß