Amtsblatt G 1854 Nr.44 Verordnung Nr.343: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
* '''29.12.1853, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, No.2, Verordnung No.10
* '''17.10.1854, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, No.2, Verordnung No.10
:''Vier neue Etablissements ''
:''Neu entstandenes Etablissement A.d.J. 2596. Okt. ''
:# Der aus zusammengezogenen Länderein der Dorfschaft Langenbrück entstandenen Besitzung ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Paulinenhof-Langenbrück beigelegt worden
:# Der aus zusammengezogenen Länderein der Dorfschaft Langenbrück entstandenen Besitzung ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Paulinenhof-Langenbrück beigelegt worden
:# Dem aus der Dorfschaft Surmove, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Surmowen-Hof beigelegt worden  
:# Dem aus der Dorfschaft Surmove, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Surmowen-Hof beigelegt worden  
:# Dem auf der städtischen Feldmark Marggrabowa neu entstandenen Wirtschaftshofe ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Elisenhöhe beigelegt worden
:# Dem auf der städtischen Feldmark Marggrabowa neu entstandenen Wirtschaftshofe ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Elisenhöhe beigelegt worden
:# Dem aus der Dorfschaft Woßnitzen, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Ober-Woßnitzen beigelegt worden. <ref name="AMT1854">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, Nr.2, Verordnung Nr.10, S.5 {{MDZ|bsb10694633|27}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
:# Dem aus der Dorfschaft Woßnitzen, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Ober-Woßnitzen beigelegt worden. <ref name="AMT1854">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, Nr.44, Verordnung Nr.343, S.309 {{MDZ|bsb10694633|375}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>

Version vom 20. März 2016, 05:45 Uhr

  • 17.10.1854, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, No.2, Verordnung No.10
Neu entstandenes Etablissement A.d.J. 2596. Okt.
  1. Der aus zusammengezogenen Länderein der Dorfschaft Langenbrück entstandenen Besitzung ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Paulinenhof-Langenbrück beigelegt worden
  2. Dem aus der Dorfschaft Surmove, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Surmowen-Hof beigelegt worden
  3. Dem auf der städtischen Feldmark Marggrabowa neu entstandenen Wirtschaftshofe ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Elisenhöhe beigelegt worden
  4. Dem aus der Dorfschaft Woßnitzen, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Ober-Woßnitzen beigelegt worden. [1]
  5. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, Nr.44, Verordnung Nr.343, S.309 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums