Korporation: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. März 2016, 08:38 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Korporation
Amtssprache
- Korporation, von Corpus lat. = Körper, Körperschaft
- 1.Bedeutung
- Korporation = eine zu einem gemeinsamen Zweck vereinigte, mit den Rechten einer Juristischen Person versehene Mehrzahl von Personen, wie z. B. ein staatlich anerkannter Verein.
- 2.Bedeutung
- Korporationsrechte = Rechte, welche einem solchen Verein verliehenen wurden, Rechte einer juristischen Person.
- 3.Bedeutung
- korporativ = körperschaftlich [1]
Beispiel
- Haus Hall: 05.12.1855 durch Kabinetsorder wurden dem Haus Hall in Gescher Korporationsrechte verliehen [2]