Amtsblatt G 1869 No.33 Verord.461: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''18.8.1869, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, No.33, Verordnung No.461 | * '''18.8.1869, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, No.33, Verordnung No.461 | ||
: Mit Bezug auf unsere Amtsblatts-Bekanntmachung vom 2. v .Mts. No.378 worin angegeben, zu welchem Forst-Inspektions-Bezirken die in den Königlichen Forsten des hiesigen Regierungs-Bezirkes eingerichteten 36 Oberförstereien gehören, bringen wir noch Folgendes zur öffentlichen Kenntniß: | : Mit Bezug auf unsere Amtsblatts-Bekanntmachung vom 2. v .Mts. No.378 worin angegeben, zu welchem Forst-Inspektions-Bezirken die in den Königlichen Forsten des hiesigen Regierungs-Bezirkes eingerichteten 36 Oberförstereien gehören, bringen wir noch Folgendes zur öffentlichen Kenntniß: | ||
:Die Oberförstereien Grondowken, Barannen, Skallischen, Brödlauken, Padrojen, Weßkallen Schorellen, Dingken und Jbenhorst sind ihrem Flächen-Inhalte nach unverändert geblieben. | :Die Oberförstereien Grondowken, Barannen, Skallischen, Brödlauken, Padrojen, Weßkallen, Schorellen, Dingken und Jbenhorst sind ihrem Flächen-Inhalte nach unverändert geblieben. | ||
:Dagegen umfaßt fortan: | :Dagegen umfaßt fortan: | ||
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Version vom 7. März 2016, 08:01 Uhr
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Fußnoten
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, Nr.33, Verordnung Nr.461, S.195/196 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums