Glockenklang: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Glockenklang''' bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung. | Der '''Glockenklang''' bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung. | ||
In der Reichsstadt Aachen zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des [[Aachener Reich]]es, auch "'''Extra muros'''" genannt. | In der Reichsstadt [[Aachen]] zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des [[Aachener Reich]]es, auch "'''Extra muros'''" genannt. | ||
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Version vom 25. August 2006, 06:53 Uhr
Der Glockenklang bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung.
In der Reichsstadt Aachen zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des Aachener Reiches, auch "Extra muros" genannt.