Landkreis Verden: Unterschied zwischen den Versionen
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"In Blau ein goldener Wellenbalken, darüber ein springendes Pferd, unten aus dem Schildrand wachsend drei goldene Ähren, gefächert, die beiden äußeren mit je einem Blatt." | |||
Im Wappen dominiert ein springendes Pferd, das dem Wappen des Landes Niedersachsen entlehnt ist und die Zugehörigkeit zu diesem Land unterstreichen soll. Das Pferd ist gleichzeitig Sinnbild seiner eigenständigen Kraft und soll den Landkreis als Mittelpunkt der weithin bekannten hannoverschen Pferdezucht hervorheben. Die goldenen Ähren weisen auf die Bedeutung des bäuerlich-landwirtschaftlichen Erwerbszweigs hin sowie auf Wert und Erfolg der Arbeit der Bevölkerung. Das goldene Band verdeutlicht, dass die Landschaft des Kreises auf vielfältige Weise vom Wasser bestimmt ist, seien es die Weser, die Aller oder die anderen Wasserläufe und Gewässer. Sie geben dem Schild das Blau. | |||
Das am 24. Oktober 1935 beschlossene Wappen wurde am 5. Mai 1936 vom Preußischen Staatsministerium genehmigt. "Vorübergehend" durch ein "gleichgeschaltetes" Symbol ersetzt, wurde das Wappen in leicht geänderter Ausführung am 14. August 1948 durch den Niedersächsischen Minister des Innern erneut genehmigt. ''(Quelle: http://www.landkreis-verden.de)'' | |||
== Allgemeine Informationen == | == Allgemeine Informationen == |
Version vom 23. Dezember 2004, 13:49 Uhr
Hierarchie
Regional > Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Verden
Einleitung
Wappen
"In Blau ein goldener Wellenbalken, darüber ein springendes Pferd, unten aus dem Schildrand wachsend drei goldene Ähren, gefächert, die beiden äußeren mit je einem Blatt."
Im Wappen dominiert ein springendes Pferd, das dem Wappen des Landes Niedersachsen entlehnt ist und die Zugehörigkeit zu diesem Land unterstreichen soll. Das Pferd ist gleichzeitig Sinnbild seiner eigenständigen Kraft und soll den Landkreis als Mittelpunkt der weithin bekannten hannoverschen Pferdezucht hervorheben. Die goldenen Ähren weisen auf die Bedeutung des bäuerlich-landwirtschaftlichen Erwerbszweigs hin sowie auf Wert und Erfolg der Arbeit der Bevölkerung. Das goldene Band verdeutlicht, dass die Landschaft des Kreises auf vielfältige Weise vom Wasser bestimmt ist, seien es die Weser, die Aller oder die anderen Wasserläufe und Gewässer. Sie geben dem Schild das Blau.
Das am 24. Oktober 1935 beschlossene Wappen wurde am 5. Mai 1936 vom Preußischen Staatsministerium genehmigt. "Vorübergehend" durch ein "gleichgeschaltetes" Symbol ersetzt, wurde das Wappen in leicht geänderter Ausführung am 14. August 1948 durch den Niedersächsischen Minister des Innern erneut genehmigt. (Quelle: http://www.landkreis-verden.de)
Allgemeine Informationen
Politische Einteilung, Bevölkerung
Der Kreis Verden besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:
- Stadt Achim
- Gemeinde Dörverden
- Gemeinde Kirchlinteln
- Flecken Langwedel
- Flecken Ottersberg
- Gemeinde Oyten
- Samtgemeinde Thedinghausen
- Stadt Verden_(Aller)