Domänenamt Popiollen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Popiollen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Oletzko zugeschlagen. <ref name="GODJA">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 {{MDZ|bsb10000858|68}}</ref>
* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Popiollen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Oletzko zugeschlagen. <ref name="GODJA">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 {{MDZ|bsb10000858|68}}</ref>
* Das Domänenamt Polommen bestand aus 2 Vorwerken und 36 Dörfern wie folgt: <ref name="GO1">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.42 {{MDZ|bsb10000858|54}}</ref>:
* Das Domänenamt Polommen bestand aus 2 Vorwerken und 36 Dörfern wie folgt: <ref name="GO1">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.42 {{MDZ|bsb10000858|54}}</ref>:
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* '''1809:''' Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
* '''1809:''' Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.

Version vom 29. Dezember 2015, 18:58 Uhr

Domänenamt Popiollen

  • 1776: Das Domänenamt Popiollen wurde 1776 gegründet und hatte seinen Sitz im Vorwerk Popiollen. [1] [2]
  • Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Popiollen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Oletzko zugeschlagen. [3]
  • Das Domänenamt Polommen bestand aus 2 Vorwerken und 36 Dörfern wie folgt: [2]:
Grunden, Kruglanken, Kutten, Popiollen, Willudden
Baustelle.svg
  • 1809: Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
  1. Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.318
  2. 2,0 2,1 Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.42 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
  3. Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums