Domänenamt Rhein: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Lötzen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Angerburg zugeschlagen. <ref name="GODJA">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 {{MDZ|bsb10000858|68}}</ref> | * Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Lötzen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Angerburg zugeschlagen. <ref name="GODJA">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 {{MDZ|bsb10000858|68}}</ref> | ||
* Das Domänenamt Rhein bestand aus Vorwerken und 43 Dörfern wie folgt: <ref name="GO1">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.40 {{MDZ|bsb10000858|54}}</ref>: | * Das Domänenamt Rhein bestand aus Vorwerken und 43 Dörfern wie folgt: <ref name="GO1">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.40 {{MDZ|bsb10000858|54}}</ref>: | ||
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* '''1809:''' Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. | * '''1809:''' Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. | ||
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Version vom 23. November 2015, 11:00 Uhr
Domänenamt Rhein
- 1748: Das Domänenamt Rhein wurde 1748 gegründet und hatte seinen Sitz im dem Vorwerk Lawken. [1] [2]
- Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Lötzen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Angerburg zugeschlagen. [3]
- Das Domänenamt Rhein bestand aus Vorwerken und 43 Dörfern wie folgt: [2]:
- 1809: Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
- ↑ Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.317
- ↑ 2,0 2,1 Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.40 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums