Schutzverwandter: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(Wikipedia-Link über Vorlage) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne [[Bürgerrecht]], der unter [[Schutzgerechtigkeit|Schutz]] oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen. | Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne [[Bürgerrecht]], der unter [[Schutzgerechtigkeit|Schutz]] oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen. | ||
Schirmverwandte waren z. B. [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], [[Pfahlbürger]] und [[Juden]]. | |||
== Weblinks == | |||
* {{Wikipedia-Link|Beisasse}} | |||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] | [[Kategorie:Historischer Begriff]] | ||
[[Kategorie:Rechtsbegriff]] | [[Kategorie:Rechtsbegriff]] |
Aktuelle Version vom 13. September 2015, 07:07 Uhr
Schutzverwandter, Schutzgenosse, Schirmverwandter, Schirmer, Schutzbürger.
Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schutz oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.
Schirmverwandte waren z. B. Beisassen, Seldner, Pfahlbürger und Juden.