Schuldschwein: Unterschied zwischen den Versionen

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;Bedeutung: über die normale Pacht hinausgehende außerordentliche Abgabe (Schutzvogtei der Grundherrschaft)
;Bedeutung: über die übliche normale Pacht hinausgehende außerordentliche Abgabe (Schutzvogtei der Grundherrschaft)


===Beispiel ===
===Beispiel ===

Aktuelle Version vom 11. September 2015, 08:41 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Schuldschwein

Amtssprache

  • Schuldschwein


Bedeutung
über die übliche normale Pacht hinausgehende außerordentliche Abgabe (Schutzvogtei der Grundherrschaft)

Beispiel

  • Haus Ostendorf : 1657 (...) Und tuet sonsten gedachtes Erbe jährlichs zur Pacht 1 Malter Roggen, 1 Malter Gerste, 1 Schuldschwein, 1 Hammel, 2 Gänse, 6 Hühner, 2 Pfund Flachs und 1 Pf. Wachs, so wie an Geld 1 alten Schild und 4 Goldgulden Dienstgeld. (...) [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Akte 226