Stipulatio: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
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Version vom 16. August 2015, 10:06 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stipulatio

Amtssprache

  1. Stipulatio (lat.), Stipulando
  2. sic stipulatum (lat.)
  3. desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
Bedeutung
bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage (punctatim vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
1.Bedeutung
18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren
2. Bedeutung
so bedungen, so vereinbart [1]
3. Bedeutung
so festgelegt und beschlossen

Beispiel

  • Haus Ostendorf: 1747(...)ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
    • an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (der Vertrag war geschlossen).

Fußnoten

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 41