Stipulatio: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
# desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
# desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"


;Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage ([[punctatim]] vorgelesen) und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage, der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
;Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage ([[punctatim]] vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.


;1.Bedeutung: 18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren  
;1.Bedeutung: 18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren  

Version vom 16. August 2015, 09:43 Uhr

Amtssprache

  1. Stipulatio (lat.), Stipulando
  2. sic stipulatum (lat.)
  3. desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
Bedeutung
bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage (punctatim vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
1.Bedeutung
18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren
2. Bedeutung
so bedungen, so vereinbart [1]
3. Bedeutung
so festgelegt und beschlossen

Beispiel

  • Haus Ostendorf: 1747(...)ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
    • an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (der Vertrag war geschlossen).

Fußnoten

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 41