Stipulatio: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
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# Stipulatio (lat.), Stipulando
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# desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
# desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"


;Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage, der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
;Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage ([[punctatim]] vorgelesen) und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage, der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.


;1.Bedeutung: 18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren  
;1.Bedeutung: 18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren  
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===Beispiel===
===Beispiel===
* 1747 [[Haus Ostendorf]]: "ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
* [[Haus Ostendorf]]: 1747(...)ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
** an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (''der Vertrag war geschlossen'').
** an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (''der Vertrag war geschlossen'').


====Benutzte Literatur====
* [[Haus Ostendorf]]: (...) 1754 18. July (...) daß bei Verlust erwerbenden Rechtes, das Erbe getrewlich verwalten, Recht und Gerechtigkeit, Gehöltz, Att(ienzien)- und [[Pertinenz|Pertinentien]] bestens conserviren, auch [[Praestanda|Prästanda]] nach einhalt [[punctatim]] vorgelesenen [[Lagerbuch|Lägerbuchs]], [[subpoena executionis|subpoena paratae executionis]] [[prästieren]] (...) <ref> Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 41 </ref>
 
====Fußnoten====
<references/>
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Version vom 16. August 2015, 09:42 Uhr

Amtssprache

  1. Stipulatio (lat.), Stipulando
  2. sic stipulatum (lat.)
  3. desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
Bedeutung
bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage (punctatim vorgelesen) und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage, der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
1.Bedeutung
18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren
2. Bedeutung
so bedungen, so vereinbart [1]
3. Bedeutung
so festgelegt und beschlossen

Beispiel

  • Haus Ostendorf: 1747(...)ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
    • an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (der Vertrag war geschlossen).

Fußnoten

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 41