Depossedieren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. August 2015, 13:49 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > depossedieren
Amtssprache
- 1.Bedeutung
- = aus dem Bestz nehmen, enteignen, entrechten, enttronen (Hofgericht: danach war ein Aufsitzerwechsel möglich) [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1752 den 17ten Juny, ist Johann Henrich Filherm, von denen Ehe mahlichen depossedirten Wehrfesteren Johann und Catherine hinterlaeßener ohnvermögener Sohn, auf einständiges begehren freygelaeßen [2]