Stipulatio: Unterschied zwischen den Versionen
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;Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage, der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen. | ;Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage, der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen. |
Version vom 6. August 2015, 14:45 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stipulatio
Amtssprache
- Stipulatio (lat.)
- sic stipulatum (lat.)
- desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
- Bedeutung
- bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage, der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
- 1.Bedeutung
- 18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren
- 2. Bedeutung
- so bedungen, so vereinbart [1]
- 3. Bedeutung
- Kraft der festgelegten Bedingungen
Beispiel
- 1747 Haus Ostendorf: "ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
- an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (der Vertrag war geschlossen).
Benutzte Literatur
- ↑ Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)