Mobilien und moventien: Unterschied zwischen den Versionen
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* Mobilien und Moventien = Vieh und Fahrnis, lebender und toter Hauszubehör <ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref> | * [[mobilien und moventien|Mobilien und Moventien]] = Vieh und Fahrnis, lebender und toter Hauszubehör <ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref> | ||
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Version vom 30. Juli 2015, 11:56 Uhr
- mobilien und moventien
- Bedeutung
- Mobilien = Fahrhabe, Sachen, Güter, bewegliches Gut (einschließlich des Viehs und der reifen Feldfrüchte) zur Liegenschaft gehörig, fahrendes Gut, Hausrat, Hausgerät, Möbel
- Mobilien und Moventien = Vieh und Fahrnis, lebender und toter Hauszubehör [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1750 den 11ten Juny dem Joh. Adolf Kortelaeke ./. mit dem außtrücklichen Vorbehalt, daß von der hochfürstl. Münsterschen Hofkammer den Freybrief einlieferen und zum Hauß Oestendorfischen Aigenthumb sich qualificiren sölte und wölte, und deßen anheyrahtender Gertrudt einer Tochter ex prädio Kaverhütting jure Colonario seu proprietario eingethan für in 4 terminen zahlende 20 Rt, weilen weit mehrere schulden alß mobilien und moventien. [2]