Colonus: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Portal:Regionale Forschung|Regional]] > [[Sprache]] > [[Amtssprache im Fürstbistum Münster]] > [[colonus]] | |||
==Amtssprache== | |||
* colonus, auch '''Colon''', '''Coloni''' oder '''Kolon'''. | |||
'''Berufsbezeichnung''' | '''Berufsbezeichnung''' | ||
;Bedeutung:Bauer, Ansiedler, Aufsitzer eines [[Kolonat|Kolonates]] | ;Bedeutung:Bauer, Ansiedler, Aufsitzer eines [[Kolonat|Kolonates]] |
Version vom 30. Juli 2015, 14:43 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > colonus
Amtssprache
- colonus, auch Colon, Coloni oder Kolon.
Berufsbezeichnung
- Bedeutung
- Bauer, Ansiedler, Aufsitzer eines Kolonates
- Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster erstens: ein Colono als Wehrfester eines Gutsherrn und zweitens: Colono als Selbsthöriger, ein Pächtiger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat. Siehe auch der in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert übliche Begriff Conductor.[1]
- Quelle(n)