Stadtvogt: Unterschied zwischen den Versionen

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;17. Jahrhundert: [[Stadtvogt]], Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einer [[Stadt]], mit Verwaltungsaufgaben
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* Den landesherrlichen Vögten war in ihren Vogteien nicht nur die Hebung des Schatzes, sondern auch die Polizei anbefohlen. Der [[Vogt (Verwaltung)|Vogt]] als Beauftragter des Amtmanns oder Amtsdrosten hatte für die öffentliche Ordnung in seinem Amtsbezirk (Kirchspiel, Stadt) zu sorgen und erledigte dazu einfache Verwaltungsaufgaben. Das Amt war häufig erblich.
* Der [[Vogt (Verwaltung)|Vogt]] ließ durch [[Schatzheber]] oder [[Receptor|Receptoren]] Landessteuern einziehen, überwachte die Dienst- und Lehnspflichten gegenüber der Landesherrschaft und hatte zudem lokal die Befugnis, bei nicht schwerwiegenden Vergehen Übeltäter zu bestrafen. Der [[Vogt (Verwaltung)|Vogt]] war die erste Instanz geringfügigen Sachen ([[Brüchte]]). Diese gesellschaftliche Position spiegelt sich durchaus im Heiratsverhalten wieder.
* Zur weiteren Aufgabenerledigung (Polizei) bedient er sich auch der [[Führer]]. Kirchspielsführer durften die Rechte der [[Vogt (Verwaltung)|Vögte]] eines Kirchspiels nicht übernehmen, es sei denn, sie erhielten durch die Obrigkeit entsprechende Anweisung im Einzelfall. <ref>Quelle:[[Vogt (Verwaltung)|Der Vogt im Lebensumfeld]]</ref>


===Beispiel===
===Beispiel===

Version vom 26. Juli 2015, 15:37 Uhr

Amtssprache

Bedeutung
Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vetreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
17. Jahrhundert
Stadtvogt, Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einer Stadt, mit Verwaltungsaufgaben
Fürstbistum Münster
  • Den landesherrlichen Vögten war in ihren Vogteien nicht nur die Hebung des Schatzes, sondern auch die Polizei anbefohlen. Der Vogt als Beauftragter des Amtmanns oder Amtsdrosten hatte für die öffentliche Ordnung in seinem Amtsbezirk (Kirchspiel, Stadt) zu sorgen und erledigte dazu einfache Verwaltungsaufgaben. Das Amt war häufig erblich.
  • Der Vogt ließ durch Schatzheber oder Receptoren Landessteuern einziehen, überwachte die Dienst- und Lehnspflichten gegenüber der Landesherrschaft und hatte zudem lokal die Befugnis, bei nicht schwerwiegenden Vergehen Übeltäter zu bestrafen. Der Vogt war die erste Instanz geringfügigen Sachen (Brüchte). Diese gesellschaftliche Position spiegelt sich durchaus im Heiratsverhalten wieder.
  • Zur weiteren Aufgabenerledigung (Polizei) bedient er sich auch der Führer. Kirchspielsführer durften die Rechte der Vögte eines Kirchspiels nicht übernehmen, es sei denn, sie erhielten durch die Obrigkeit entsprechende Anweisung im Einzelfall. [1]

Beispiel

Quelle

  1. Quelle:Der Vogt im Lebensumfeld
  2. Schierle-Protokoll (Stadtarchiv Haltern, P 295)

Literatur

  • Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659, Herausgegeben von Gerhard Schmitt, Haltern am See 2004