Stipulatio: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:


===Beispiel===
===Beispiel===
* "ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
* 1747 [[Haus Ostendorf]]: "ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
** an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung per Handschlag vereinbart (''der Vertrag war geschlossen'').
** an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung per Handschlag vereinbart (''der Vertrag war geschlossen'').



Version vom 25. Juli 2015, 15:25 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stipulatio

Bedeutung

Stipulatio (lat.), bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage, der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.

Beispiel

  • 1747 Haus Ostendorf: "ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
    • an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung per Handschlag vereinbart (der Vertrag war geschlossen).