Domänenamt Czychen: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''1747:''' Das Domänenamt Czychen wurde 1747 gegründet und hatte seinen Sitz in [[Czychen]]. <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.316</ref> <ref name="GO1"/> | * '''1747:''' Das Domänenamt Czychen wurde 1747 gegründet und hatte seinen Sitz in [[Czychen]]. <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.316</ref> <ref name="GO1"/> | ||
* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725<br>verliehen wurde. Da das Domämenamt Czychen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt<br>Oletzko zugeschlagen. <ref name="GODJA">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 {{MDZ|bsb10000858|69}}</ref> | * Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725<br>verliehen wurde. Da das Domämenamt Czychen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt<br>Oletzko zugeschlagen. <ref name="GODJA">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 {{MDZ|bsb10000858|69}}</ref> | ||
* Das Domänenamt Czychen bestand aus | * Das Domänenamt Czychen bestand aus einem Vorwerk und 35 Dörfern wie folgt: <ref name="GO1">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.40 {{MDZ|bsb10000858|52}}</ref>: | ||
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* '''1809:''' Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von<br>Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse<br>des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. | * '''1809:''' Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von<br>Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse<br>des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. | ||
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Version vom 11. Juli 2015, 07:33 Uhr
Domänenamt Czychen
- 1747: Das Domänenamt Czychen wurde 1747 gegründet und hatte seinen Sitz in Czychen. [1] [2]
- Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725
verliehen wurde. Da das Domämenamt Czychen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt
Oletzko zugeschlagen. [3] - Das Domänenamt Czychen bestand aus einem Vorwerk und 35 Dörfern wie folgt: [2]:
- 1809: Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von
Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse
des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
- ↑ Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.316
- ↑ 2,0 2,1 Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.40 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums