Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880/002: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. April 2015, 20:19 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu | |
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lange schwarze Beinkleider mit Goldtressen längs der äußeren Näthe; | |
dreieckiger Hut in der seitherigen Form; | |
weiße offene Weste; | |
weiße Halsbinde; | |
der Degen in seitheriger Form mit der seitherigen Degenquaste. Zur Befestigung der letzteren an den Degen dient ein gewirktes goldenes Band. Der Degen wird unterhalb der linken Hüfte durch den Rock gesteckt getragen; | |
als Ueberkleid kann der seitherige Paletot von dunkelgrauem Tuche getragen werden. | |
Die dem Staatsministerium und die dem Ministerium des Innern und der Justiz angehörigen, sowie die der Section dieses Ministeriums für innere Verwaltung unterstehenden Beamten tragen auf Kragen und Aufschlägen dunkelkornblauen Sammet, die Mitglieder der Section für Justizverwaltung sowie die dieser Section unterstehenden Beamten schwarzen Sammet, die Beamten des Finanzministeriums, sowie die diesem Ministerium unterstehenden Beamten und die Beamten der Oberrechnungskammer carmoisinrothen Sammet. Kragen und Aufschläge sind in Gold gestickt. | |
Die Forstbeamten tragen die für sie vorgeschriebene Uniform weiter. | |
Das Nähere über die Unterscheidungszeichen der verschiedenen Grade wird den Behörden und Beamten durch die Ministerien mitgetheilt werden. | |
Darmstadt, den 27. December 1879. | |
Großherzogliches Staatsministerium. v. Starck. | |
Rothe.
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