Amtsblatt G 1863 No.23 Verord.210: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1863, Nr.23, Verordnung Nr.210, S.138 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:Durch den Tod des Rektor Wiski ist das Rektorat zu Kruglanken, Kreises Angerburg, erledigt. Kandidaten der Theologie und Lehrer, welche in diese Stelle einzutreten wünschen, werden hiermit aufgefordert, sich innerhalb 4 Wochen bei uns unter Einreichung ihrer Zeugnisse vorschriftsmäßig zu bewerben. Die Kenntniß des | :Durch den Tod des Rektor Wiski ist das Rektorat zu Kruglanken, Kreises Angerburg, erledigt.<br>Kandidaten der Theologie und Lehrer, welche in diese Stelle einzutreten wünschen, werden hiermit aufgefordert,<br>sich innerhalb 4 Wochen bei uns unter Einreichung ihrer Zeugnisse vorschriftsmäßig zu bewerben.<br>Die Kenntniß des Orgelspiels und der polnischen Sprache ist Erforderniß. <ref name="AMT63-210">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1863, Nr.23, Verordnung Nr.210, S.138 {{MDZ|bsb10694642|164}}</ref><noinclude><references/> [[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> |
Version vom 7. Februar 2015, 21:52 Uhr
- 1.6.1863, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1863, No.23, Verordnung No.210
- Rektorat Kruglanken
- Durch den Tod des Rektor Wiski ist das Rektorat zu Kruglanken, Kreises Angerburg, erledigt.
Kandidaten der Theologie und Lehrer, welche in diese Stelle einzutreten wünschen, werden hiermit aufgefordert,
sich innerhalb 4 Wochen bei uns unter Einreichung ihrer Zeugnisse vorschriftsmäßig zu bewerben.
Die Kenntniß des Orgelspiels und der polnischen Sprache ist Erforderniß. [1]