Militär Trier: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 24: Zeile 24:


:''Stehende Heere''
:''Stehende Heere''
* '''1680''': Aufgrund der Erfahrungen des Deutsch
* '''08.01.1680''': Aufgrund der Erfahrungen des Höllandisch-Französischen Kriegs entließ der  Kurfürst Johann Hugo von Orsbeck Triers Söldner nach dem Frieden von Nijmwegen nicht, sondern behielt sie als stehende Miliz.
** Hierzu wurde eine 23 Artikel umfassende Verordnung erlassen. Diese Miliz blieb bis zur Auflösung von Kurtrier bestehen.
** Das Heer bestand aus
*** dem Regiment zu Fuss des Obersten von Eltern mit 7 Kompanien, und
*** einer Kompanie zu Pferd des Oberstleutnants von Harlinghausen.
 
* '''1681''': Beschluss des Reichstages eines stehendes Heer (Miles Perpetuus) von 40000 Mann zu unterhalten. Diese Streitmacht sollte im Kriegsfall auf das dreifache Ansteigen.
* '''1681''': Beschluss des Reichstages eines stehendes Heer (Miles Perpetuus) von 40000 Mann zu unterhalten. Diese Streitmacht sollte im Kriegsfall auf das dreifache Ansteigen.
** Die Verteilung bedeutete für den [[Kurrheinischer Reichskreis|Kurrheinischen Kreis]] 600 Reiter und 2707 Mann zu Fuß zu stellen. Auf Kurtrier entfielen 127 Reiter und 574½ Mann zu Fuß. Alternativ konnte jeder Reiter durch 3 Mann zu Fuß ersetzt werden.
** Die Verteilung bedeutete für den [[Kurrheinischer Reichskreis|Kurrheinischen Kreis]] 600 Reiter und 2707 Mann zu Fuß zu stellen. Auf Kurtrier entfielen 127 Reiter und 574½ Mann zu Fuß. Alternativ konnte jeder Reiter durch 3 Mann zu Fuß ersetzt werden.
Zeile 36: Zeile 41:


==kriegerische Handlungen==
==kriegerische Handlungen==
* '''1673 - 1675''': Besetzung Kurtriers durch Frankreich (Ludwig der XIV.)
* '''1667 - 1714''': Holländischer Krieg
** '''11.08.1675''': [[Schlacht an der Konzer Brücke]] und Einnahme (Befreiung) Triers
** '''1673 - 1675''': Besetzung Kurtriers durch Frankreich (Ludwig der XIV.)
*** Trierer Truppen: 3 Bataillone unter Führung von Oberst von Eltern und Major Morets.
*** '''11.08.1675''': [[Schlacht an der Konzer Brücke]] und Einnahme (Befreiung) Triers
** Friede von Nijmwegen
**** Trierer Truppen: 3 Bataillone unter Führung von Oberst von Eltern und Major Morets.
*** Friede von Nijmwegen


==Literatur==
==Literatur==

Version vom 6. Februar 2015, 14:20 Uhr

Künstlerkarte Soldat IR 68 VS-kl.png
Formationsgeschichte bis 1806 Infanterist Alte Armee.svg Formationsgeschichte 1806 - 1918

Flagge des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreiches.svg War Ensign of Germany 1903-1918.svg Flagge Herzogtum Anhalt.svg Flagge Großherzogtum Baden.svg Flagge Königreich Bayern.svg Flagge Herzogtum Braunschweig.svg Flagge von Bremen.png Flagge von Hamburg.svg Flagge Kgr + Provinz Hannover 1836-1866.jpg Flagge Großherzogtum Hessen.svg Flagge von Kurhessen.svg Fahne Kurköln.svg Flagge Fürstentum Lippe.svg Wappen Lübeck.png Flagge beider Großherzogtuemer Mecklenburg.svg Wappen Fürstbistum Münster.png 512px-Flagge Herzogtum Nassau (1806-1866) svg.png Civil flag of Oldenburg.svg Preußen-Flagge-Web.png Fahne Fuerstentum ReussJuengereLinie.png Fahne Fuerstentum ReussAeltereLinie.png Flagge Rheinprovinz.svg Flagge Königreich Sachsen.svg Fahne Fuerstentum SchwarzburgRudolstadt.png Flagge Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (-1918).svg Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha.svg Flagge Kurtrier.jpg Königreich Württemberg.svg

Anhalt - Baden - BayernBraunschweigBremenHamburgHannoverGrhzgt. HessenKurhessen - KurkölnLippeLübeckMecklenburgMünsterNassau - Oldenburg - PreußenReuß, jüngere Linie - Reuß, ältere Linie - SachsenScharzburg-Rudolstadt - Thüringen - KurtrierWürttemberg

Border Kurtrierisches Militär

Geschichte des Kurtrierischen Militärs

Zeit der Lehnsmiliz
Die Lehnsmiliz wurde im Kriegsfall aufgestellt. Sie bestand aus Lehnspflichten des Kurfürstentums. So hatte jeder adelige Vasall und Ritter mit einem festgelegten Anteil an Reisigen und Mannen, für deren Ausrüstung und Bewaffnung sie ebenfalls zuständig waren, daran teilzunehmen.
  • 1521: Der Kurfürstenschlag [1] betrug:
    • 60 Mann zu Pferd
    • 277 Mann zu Fuß
  • 1545:
    • 40 Mann zu Pferd
    • 184 Mann zu Fuß
  • 1576: zusätzlich wegen der Abtei Prüm (war neu mit Trier verbunden)
    • 1 Reiter
    • 13 Mann zu Fuß
Zeit der Söldner-Miliz
Die Soldaten wurden für einen Krieg gegen Geld angeworben und nach dem Krieg entlassen.
  • 1609: Einführung der Landmiliz durch Kurfürst Lothar von Metternich
  • 28.02.1678: Bildung von Landausschüssen im Niedererzstift. Alle Untertanen im Alter zwischen 20 und 54 Jahren waren Dienstpflichtig.
Stehende Heere
  • 08.01.1680: Aufgrund der Erfahrungen des Höllandisch-Französischen Kriegs entließ der Kurfürst Johann Hugo von Orsbeck Triers Söldner nach dem Frieden von Nijmwegen nicht, sondern behielt sie als stehende Miliz.
    • Hierzu wurde eine 23 Artikel umfassende Verordnung erlassen. Diese Miliz blieb bis zur Auflösung von Kurtrier bestehen.
    • Das Heer bestand aus
      • dem Regiment zu Fuss des Obersten von Eltern mit 7 Kompanien, und
      • einer Kompanie zu Pferd des Oberstleutnants von Harlinghausen.
  • 1681: Beschluss des Reichstages eines stehendes Heer (Miles Perpetuus) von 40000 Mann zu unterhalten. Diese Streitmacht sollte im Kriegsfall auf das dreifache Ansteigen.
    • Die Verteilung bedeutete für den Kurrheinischen Kreis 600 Reiter und 2707 Mann zu Fuß zu stellen. Auf Kurtrier entfielen 127 Reiter und 574½ Mann zu Fuß. Alternativ konnte jeder Reiter durch 3 Mann zu Fuß ersetzt werden.

Einheiten / Institutionen

kriegerische Handlungen

  • 1667 - 1714: Holländischer Krieg
    • 1673 - 1675: Besetzung Kurtriers durch Frankreich (Ludwig der XIV.)
      • 11.08.1675: Schlacht an der Konzer Brücke und Einnahme (Befreiung) Triers
        • Trierer Truppen: 3 Bataillone unter Führung von Oberst von Eltern und Major Morets.
      • Friede von Nijmwegen

Literatur

  • Olt. Möllmann, Zur Geschichte des Kurtrierischen Militärs; 17 Seiten; Artikel in Trierisches Archiv, Ergänzungsheft 1, Gesellschaft für nützliche Forschungen in Trier; Verlag Fr. Lintz, Trier 1901

Quellen

Einzelnachweise/Fußnoten

  1. Die Pflicht des Kurfürstentums mit einem Anteil an Militärs an einem Reichskrieg oder einer Römerfahrt dem Heerbann folge zu leisten.