Amtsblatt G 1855 No.13 Verord.83: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1855, Nr.13, Verordnung Nr.83, S.53 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Version vom 21. Januar 2015, 16:38 Uhr
- 12.3.1855, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1851, No.3, Verordnung No.83
- Neu entstandenes Etablissement
- Der aus zusammengezogenen Länderein der Dorfschaft Langenbrück entstandenen Besitzung ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Paulinenhof-Langenbrück beigelegt worden
- Dem aus der Dorfschaft Surmove, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Surmowen-Hof beigelegt worden
- Dem auf der städtischen Feldmark Marggrabowa neu entstandenen Wirtschaftshofe ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Elisenhöhe beigelegt worden
- Dem aus der Dorfschaft Woßnitzen, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Ober-Woßnitzen beigelegt worden. [1]