Geschichte der kleinen deutschen Höfe 2/VII: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{Geschichte der kleinen deutschen Höfe 2|VI|8|004|unvollständig}}</noinclude>
<noinclude>{{Geschichte der kleinen deutschen Höfe 2|VI|8|004|unkorrigiert}}</noinclude>


<center>
<center>
Zeile 10: Zeile 10:


<small>Der Rostocker Erbvergelich, der 1855 sein hunderjähriges Jubiläum erlebt hat, eines der merkwürdigsten Staatsgrundgesetze, welches in der ganzen Christenheit existirt. Excurs 1 über Ursprung, Alter, Glanz und Würden der deutschen und namentlich über angemaßte Prätensionen der mecklenburgischen Ritterschaft. Die adeligen und die bürgerlichen Ritter, Die Adelsfamilien Mecklenburgs im Ausland und Inland: Personalien der Familien {{Sperrschrift|Bassewitz, Hahn, Maltzahn, Moltke, Bernstorff, Voß, Bothmer, Schulenburg, Schlieffen}}. Excurs 2 über die mecklenburgischen Klöster und die "eingeborene Ritterschaft", ein neufabricirtes Wort für einen neufabricirten Begriff. Ursprung des prätendirten Rechts des eingeborenen und recipirten Adels auf ausschließliche Wahl zu den Landrathsstellen im Engeren Ausschuß und zum ansschließlichen Genuß der drei Landesklöster aus dem turbulenten Zustand des Landes während der Abwesenheit dreier Landesherren, wo der Adel sich auf den Landtagen "mit Stöcken, Karbatschen und Pistolen attaquirt."  Personalien {{Sperrschrift|Christian Ludwig's <tt>II</tt>.}}</small>
<small>Der Rostocker Erbvergelich, der 1855 sein hunderjähriges Jubiläum erlebt hat, eines der merkwürdigsten Staatsgrundgesetze, welches in der ganzen Christenheit existirt. Excurs 1 über Ursprung, Alter, Glanz und Würden der deutschen und namentlich über angemaßte Prätensionen der mecklenburgischen Ritterschaft. Die adeligen und die bürgerlichen Ritter, Die Adelsfamilien Mecklenburgs im Ausland und Inland: Personalien der Familien {{Sperrschrift|Bassewitz, Hahn, Maltzahn, Moltke, Bernstorff, Voß, Bothmer, Schulenburg, Schlieffen}}. Excurs 2 über die mecklenburgischen Klöster und die "eingeborene Ritterschaft", ein neufabricirtes Wort für einen neufabricirten Begriff. Ursprung des prätendirten Rechts des eingeborenen und recipirten Adels auf ausschließliche Wahl zu den Landrathsstellen im Engeren Ausschuß und zum ansschließlichen Genuß der drei Landesklöster aus dem turbulenten Zustand des Landes während der Abwesenheit dreier Landesherren, wo der Adel sich auf den Landtagen "mit Stöcken, Karbatschen und Pistolen attaquirt."  Personalien {{Sperrschrift|Christian Ludwig's <tt>II</tt>.}}</small>
{{NE}}Der Bruder des Vertriebenen, welcher durch seine Ehren-Superintendenten zuletzt noch hatte Almosen für sich sammeln lassen müssen, der bisherige Herzog-Commissar vertrug sich mit der Ritter- und Landschaft schon im zweiten Jahre seiner Regierung 1748 und als die Ritterschaft die im Jahre 1733 unter {{Sperrschrift|Carl Leopold}} betriebene sogenannte "Neue Union" gegen ein landesherrliches Cassator-Dekret von 1749 dennoch noch aufrecht zu halten suchte, völlig und grundgesetzlich

Version vom 2. Januar 2015, 19:54 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der kleinen deutschen Höfe 2
Teil 1 | Teil 3 | Teil 4
<<<Vorherige Seite
[VI]
Nächste Seite>>>
[004]
Datei:Geschichte der kleinen deutschen Hoefe 2.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



5. Christian Ludwig II.,

der Geber des Berbvergleichs

1747 - 1756.

Der Rostocker Erbvergelich, der 1855 sein hunderjähriges Jubiläum erlebt hat, eines der merkwürdigsten Staatsgrundgesetze, welches in der ganzen Christenheit existirt. Excurs 1 über Ursprung, Alter, Glanz und Würden der deutschen und namentlich über angemaßte Prätensionen der mecklenburgischen Ritterschaft. Die adeligen und die bürgerlichen Ritter, Die Adelsfamilien Mecklenburgs im Ausland und Inland: Personalien der Familien Bassewitz, Hahn, Maltzahn, Moltke, Bernstorff, Voß, Bothmer, Schulenburg, Schlieffen. Excurs 2 über die mecklenburgischen Klöster und die "eingeborene Ritterschaft", ein neufabricirtes Wort für einen neufabricirten Begriff. Ursprung des prätendirten Rechts des eingeborenen und recipirten Adels auf ausschließliche Wahl zu den Landrathsstellen im Engeren Ausschuß und zum ansschließlichen Genuß der drei Landesklöster aus dem turbulenten Zustand des Landes während der Abwesenheit dreier Landesherren, wo der Adel sich auf den Landtagen "mit Stöcken, Karbatschen und Pistolen attaquirt." Personalien Christian Ludwig's II.

      Der Bruder des Vertriebenen, welcher durch seine Ehren-Superintendenten zuletzt noch hatte Almosen für sich sammeln lassen müssen, der bisherige Herzog-Commissar vertrug sich mit der Ritter- und Landschaft schon im zweiten Jahre seiner Regierung 1748 und als die Ritterschaft die im Jahre 1733 unter Carl Leopold betriebene sogenannte "Neue Union" gegen ein landesherrliches Cassator-Dekret von 1749 dennoch noch aufrecht zu halten suchte, völlig und grundgesetzlich