Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/038: Unterschied zwischen den Versionen

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Es mußte aber auch ihnen, wie den anderen, immer Nachlaß gewährt
Es mußte aber auch ihnen, wie den anderen, immer Nachlaß gewährt
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Die Klagen über üble Lebensweise verstummen nicht. Hieß es
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1765 von Wolfartsweier: es ist ein wohlgezogener Ort, die Leute-
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sind christlich und größtenteils Liebhaber des göttlichen Wortes, so
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heißt es von Ripur: es ist eine sehr ungezogene Gemeinde, über die
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der Pfarrer nicht Meister werden kann, obgleich er wachsam ist. In
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Wohnsitz der Armut und der Lumperei, wo der Tochtermann
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morgens 2-3 Uhr gezecht, gespielt und getanzt wird usw.” Glücklicherweise
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Fortschritt zu verzeichnen ist.
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aufgehoben. 1788 heißt es darüber im Lagerbuch: Alle Ein-
wohner sind bisher der Landesherrschaft mit der Leibeigenschaft
wohner sind bisher der Landesherrschaft mit der Leibeigenschaft
verhaftet gewesen, da sie aber aufgehoben ist, so wurde es hier auch
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so gehalten. Dadurch wurde aufgehoben: der Abzugszoll, die Manu-
so gehalten. Dadurch wurde aufgehoben: der Abzugszoll, die Manumissionstaxe,
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das Landschaftsgeld, der Leibschilling, das Totfall- und
Hauptrecht oder Besthaupt, soweit es nicht auf gewissen Gütern haftet,
Hauptrecht oder Besthaupt, soweit es nicht auf gewissen Gütern haftet,
über die jederzeit bestimmte Träger bestellt sind. Am 13. April 1784
über die jederzeit bestimmte Träger bestellt sind. Am 13. April 1784
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Höfen möge aufgehoben werden, aber es wurde nicht genehmigt.
Höfen möge aufgehoben werden, aber es wurde nicht genehmigt.


1803 kam Rüppurr vom Amt Durlach zu dem Amt Karlsruhe.
{{NE}}1803 kam Rüppurr vom Amt Durlach zu dem Amt Karlsruhe.


Während der Napoleon’schen Kriege fanden wiederholt Truppen-
{{NE}}Während der Napoleon'schen Kriege fanden wiederholt Truppendurchzüge
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sondern auch böse Beispiele mit sich brachten. Die Kriegsfronen waren
sondern auch böse Beispiele mit sich brachten. Die Kriegsfronen waren
auch für hier sehr drückend. So mußten am 5. Mai 1810 20 Pferde und
auch für hier sehr drückend. So mußten am 5. Mai 1810 20 Pferde und
fünf Wagen in Rastatt sein, am 7. Mai 16 Pferde und vier Wagen,
fünf Wagen in Rastatt sein, am 7. Mai 16 Pferde und vier Wagen,
am 8. Mai zwei Pferde und ein Wagen, am 9. Mai vier Pferde und-
am 8. Mai zwei Pferde und ein Wagen, am 9. Mai vier Pferde und  
ein Wagen, am 11. Mai ebenso, am 12. Mai zehn Pferde und zwei
ein Wagen, am 11. Mai ebenso, am 12. Mai zehn Pferde und zwei
Wagen usw. Auf 1. Januar 1811 waren hier 47 Froner und
Wagen usw. Auf 1. Januar 1811 waren hier 47 Froner und
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gestraft. Von einer Husarenpatrouille wurde in Teutschneureut
gestraft. Von einer Husarenpatrouille wurde in Teutschneureut
am 28. August 1809 in einer Nacht verlangt und mitgenommen:
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200 Zentner Heu und 75 Bund Stroh.


Ob und wie Riippurr 1848 und 1849 beteiligt war, konnte
{{NE}}Ob und wie Rüppurr 1848 und 1849 beteiligt war, konnte
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nicht ermittelt werden. Es darf wohl angenommen werden, daß das

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Es mußte aber auch ihnen, wie den anderen, immer Nachlaß gewährt werden.

      Die Klagen über üble Lebensweise verstummen nicht. Hieß es 1765 von Wolfartsweier: es ist ein wohlgezogener Ort, die Leute sind christlich und größtenteils Liebhaber des göttlichen Wortes, so heißt es von Ripur: es ist eine sehr ungezogene Gemeinde, über die der Pfarrer nicht Meister werden kann, obgleich er wachsam ist. In etlichen Haushaltungen sind keine Bibeln, sie bekommen jetzt solche aus dem Almosen. 1804 lautet das Urteil noch schärfer: „Dieser ausgezeichnete Wohnsitz der Armut und der Lumperei, wo der Tochtermann des Schultheißen eine Wirtschaft hät, in der alle Sonntage bis morgens 2-3 Uhr gezecht, gespielt und getanzt wird usw.” — Glücklicherweise ist seitdem manches viel besser geworden, so daß ein bedeutender Fortschritt zu verzeichnen ist.

      1783 am 23. Juli wurde von dem Markgrafen die Leibeigenschaft aufgehoben. 1788 heißt es darüber im Lagerbuch: Alle Ein- wohner sind bisher der Landesherrschaft mit der Leibeigenschaft verhaftet gewesen, da sie aber aufgehoben ist, so wurde es hier auch so gehalten. Dadurch wurde aufgehoben: der Abzugszoll, die Manumissionstaxe, das Landschaftsgeld, der Leibschilling, das Totfall- und Hauptrecht oder Besthaupt, soweit es nicht auf gewissen Gütern haftet, über die jederzeit bestimmte Träger bestellt sind. Am 13. April 1784 war die Gemeinde vorstellig geworden, das Totfallrecht auf ihren Höfen möge aufgehoben werden, aber es wurde nicht genehmigt.

      1803 kam Rüppurr vom Amt Durlach zu dem Amt Karlsruhe.

      Während der Napoleon'schen Kriege fanden wiederholt Truppendurchzüge und Einquartierungen statt, die nicht nur viele Lasten, sondern auch böse Beispiele mit sich brachten. Die Kriegsfronen waren auch für hier sehr drückend. So mußten am 5. Mai 1810 20 Pferde und fünf Wagen in Rastatt sein, am 7. Mai 16 Pferde und vier Wagen, am 8. Mai zwei Pferde und ein Wagen, am 9. Mai vier Pferde und ein Wagen, am 11. Mai ebenso, am 12. Mai zehn Pferde und zwei Wagen usw. Auf 1. Januar 1811 waren hier 47 Froner und 59 Pferde, im ganzen Bezirk 1026 Froner und 1613 Pferde, vier Taglöhner und zehn Kuhbauern. Wenn die Fuhren nicht pünktlich eintrafen, kam Strafe für die Vorgesetzten, und zwar nicht geringe. In Rußheim wurde der Bürgermeister sofort um zehn Reichstaler gestraft. Von einer Husarenpatrouille wurde in Teutschneureut am 28. August 1809 in einer Nacht verlangt und mitgenommen: 200 Zentner Heu und 75 Bund Stroh.

      Ob und wie Rüppurr 1848 und 1849 beteiligt war, konnte nicht ermittelt werden. Es darf wohl angenommen werden, daß das