Amt Belzig Rabenstein: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtspersonal==
==Amtspersonal==


Der Amtmann
'''Der Amtmann'''
Ursprünglich der Vogt, im Laufe des 15. / 16. Jahrhundert: Amtshauptmann, beide entsprechen sich, geändert, nur die Bezeichnung.
Ursprünglich der Vogt, im Laufe des 15. / 16. Jahrhundert: Amtshauptmann, beide entsprechen sich, geändert, nur die Bezeichnung.
Amtshauptleute meist Adlige, vor allem politische und militärische Aufgaben
 
Vgl. H. Kötzsche: Landesverwaltung im Kurfürstentum Sachsen  Seite 214
'''Amtshauptleute'''
Schosser oder Schreiber: Wirtschaftsverwaltung der Ämter, vor allem finanzieller Teil, Vorwerksverwaltung, Gefälle, Rechnungswesen.
meist Adlige, vor allem politische und militärische Aufgaben.
Schosser oder Schösser: Oppermann: Sächsische Amt Wittenberg  Seite 8 und Anmerkung 2
 
'''Schosser oder Schreiber'''
Wirtschaftsverwaltung der Ämter, vor allem finanzieller Teil, Vorwerksverwaltung, Gefälle, Rechnungswesen.
 
Verschmelzung der Befugnisse Schösser - Amtshauptleute beginnt Ende des 16. Jahrhunderts
Verschmelzung der Befugnisse Schösser - Amtshauptleute beginnt Ende des 16. Jahrhunderts
2. Hälfte des 16. Jahrhunderts: Verschwinden der letzten Adligen in der Führung der Amtsgeschäfte, dann nur bürgerliche Amtsleute.
2. Hälfte des 16. Jahrhunderts: Verschwinden der letzten Adligen in der Führung der Amtsgeschäfte, dann nur bürgerliche Amtsleute.
1589 sind die Kompetenzen noch nicht klar abgegrenzt, Streitigkeiten wegen Bauten auf dem Schloß ( Loc. 4449 Die Bebauung und Renovierung derer ., Schlösser Bl. 40 ff. )
1589 sind die Kompetenzen noch nicht klar abgegrenzt, Streitigkeiten wegen Bauten auf dem Schloß.
um 1590 Issac ( von ) Kracht bereits Amtshauptmann der Ämter Wittenberg, Belzig - Rabenstein, Gommern und Elbenau.
Um 1590 Issac ( von ) Kracht bereits Amtshauptmann der Ämter Wittenberg, Belzig - Rabenstein, Gommern und Elbenau.
1592 Schösser Hildebrandt in Belzig ohne Mitwirkung des Amtshauptmann ordnet die Anlegung eines Teiches ( Loc. 37632 Bl. 10 Teiche, Fischwasser )
1592 Schösser Hildebrandt in Belzig ohne Mitwirkung des Amtshauptmann ordnet die Anlegung eines Teiches an.
Schösser und Amtmann bezeichnen Träger derselben Verwaltungsfunktion.
Schösser und Amtmann bezeichnen Träger derselben Verwaltungsfunktion.
Bis Ende 17. Jahrhundert im allgemeinen Amtsschösser gebräuchlich, dann Titulatur Amtmann, der gelegentlich schon vor Ende des 17. Jahrhundert.
Bis Ende 17. Jahrhundert im allgemeinen Amtsschösser gebräuchlich, dann Titulatur Amtmann, der gelegentlich schon vor Ende des 17. Jahrhundert.
1669 Johann Friedrich Fugmann zum Amtmann ernannt, gleichzeitig soll er „ das Schösseramt " verwalten ( Loc. 33345 )
1669 Johann Friedrich Fugmann zum Amtmann ernannt, gleichzeitig soll er „ das Schösseramt " verwalten.Im Laufe des 17. Jahrhundert zweimal der Titel Amtsverweser
Im Laufe des 17. Jahrhundert zweimal der Titel Amtsverweser
                       1655 - 1660 Daniel Kirchner
                       1655 - 1660 Daniel Kirchner
                       1682, 1683 Johann Christoph Becker
                       1682, 1683 Johann Christoph Becker
im Laufe des 18. Jahrhunderts häufiger.
im Laufe des 18. Jahrhunderts häufiger.


Wesentliche Unterschiede zwischen Amtsverweser - Amtleute - Schösser kaum bestanden.  Christoph Gotthelf Junghanß 1743 - November 1749 Amtsverweser (I. Nr. 594 Bl. 253 a.)
Wesentliche Unterschiede zwischen Amtsverweser - Amtleute - Schösser kaum bestanden.  Christoph Gotthelf Junghanß 1743 - November 1749 Amtsverweser,
Juni 1746 Kommissionsrat und Amtsrat genannt ( ebenda Bl. 2568 )
Juni 1746 Kommissionsrat und Amtsrat genannt.
Merkwürdig jedoch, daß neben Amtmann Abraham Gotthold Junghanß 1756 - 1766 neben ihn noch Amtsverweser erscheinen : 1756/ 57 Johann Ludwig Francke wird 6. Oktober 1757 in einen Rescript der Landesregierung mit der Anschrift angeredet: Unsern Amtmann, Amtsverweser und Amtsschreiber zu Belzig, auch lieben getreuen Abraham Gotthold Junghanß, Johann Ludwig Francke und Johann Friedrich Lüdecke ( I. Nr. 400 Bl. 21 ) 1764, 1766 unter Junghanß Amtsverweser.
Merkwürdig jedoch, daß neben Amtmann Abraham Gotthold Junghanß 1756 - 1766 neben ihn noch Amtsverweser erscheinen : 1756/ 57 Johann Ludwig Francke wird 6. Oktober 1757 in einen Rescript der Landesregierung mit der Anschrift angeredet: Unsern Amtmann, Amtsverweser und Amtsschreiber zu Belzig, auch lieben getreuen Abraham Gotthold Junghanß, Johann Ludwig Francke und Johann Friedrich Lüdecke. 1764, 1766 unter Junghanß Amtsverweser.
Eine Identifizierung der Amtsverweser mit etwa dem Domänenpächter ist ausgeschlossen  
Eine Identifizierung der Amtsverweser mit etwa dem Domänenpächter ist ausgeschlossen.  
( vgl. I. Nr. 594 Bl. 251 a.: 1766 ein Lehnsbrief über 6 Hufen in Schwanebeck wird von Junghanß als „ derzeit bestellter Amtmann, auch Amtsverweser " ausgestellt ) Den Titel Amts- verweser behielt er während seiner Amtszeit bei ( Lehnbriefe ab 1767 allein unter „ Amtsverweser " ausgestellt ( I. Nr. 594 Bl. 255 ff. )
Ab 1769 auch Johann Sigismund Glas ( Clas ) Amtmann und Amtsverweser.  
Ab 1769 auch Johann Sigismund Glas ( Clas ) Amtmann und Amtsverweser  
( ebenda Bl .27 und Bl. 31 )
Johann Gottlob Eberhardt löst 1769 Johann Sigismund Clas als Amtmann ab.
Johann Gottlob Eberhardt löst 1769 Johann Sigismund Clas als Amtmann ab.
Die Bezeichnung ist ein bloßes Prädikat, das zeigt  I. Nr. 77 : 1778 Übergang des Amtes vom Amtsverweser Eberhardt auf den Amtmann Flachs „ vormaliger Amtsverweser zu Stolpen
1778 Übergang des Amtes vom Amtsverweser Eberhardt auf den Amtmann Flachs.
( im Meißnischen Kreis ), Herr George Gottlob Flachsen, mit dem Prädikat eines Amtmanns " das Amt Belzig - Rabenstein übertragen.
 
Amtsverweser nicht = Justitiar, den sich der Amtmann hielt, wenn er nicht selbst Jurist war ( Amtaktuarii 1743 - 78 I. Fach 25 )nicht = Domänenpächter, ein solcher läßt sich in Belzig nicht nachweisen, aber 2 Amtleute waren Generalpächter der Domäne : Amtleute
Amtsverweser nicht = Justitiar, den sich der Amtmann hielt, wenn er nicht selbst Jurist war (Amtaktuarii 1743)nicht = Domänenpächter, ein solcher läßt sich in Belzig nicht nachweisen, aber 2 Amtleute waren Generalpächter der Domäne : Amtleute 1767 - 1772 Johannes Sigismund Glas, der 1767 Amtmann war und Amtmann Flachs während seiner ganzen Amtszeit.
1767 - 1772 Johannes Sigismund Glas, der 1767 Amtmann war ( I. Nr. 77 Bl. 17 a.9
Diese Kopplung scheint im 18. Jahrhundert in Sachsen nicht selten zu sein.
Amtmann Flachs während seiner ganzen Amtszeit ( I. Nr. 77 Bl. 31 ff. )
Die adligen Amtshauptleute werden vom Ende des 16. Jahrhunderts von Schöppen und Amtleuten in Ehrenstellungen verdrängt, ihre Ämter sind mehr Aufsichtsfunktion.
Diese Kopplung scheint im 18. Jahrhundert in Sachsen nicht selten zu sein
1764 übernahmen sie wieder Verwaltungsfunktionen.
( vgl. Leonhardi I. 41 )
In Belzig aber lag das Verwaltungsschwergewicht auch noch 1764 immer bei den Amtleuten.
Die adligen Amtshauptleute werden vom Ende des 16. Jahrhunderts von Schöppen und Amtleuten in Ehrenstellungen verdrängt, ihre Ämter sind mehr Aufsicht
1764 übernahmen sie wieder Verwaltungsfunktionen ( Kötzschke - Kretschmar : Sächsische Geschichte Seite 105 ) In Belzig aber lag das Verwaltungsschwergewicht auch noch 1764 immer bei den Amtleuten.


Justizamtmann  
'''Justizamtmann'''
21. März 1784 bzw. 9. Januar 1793 Beseitigung der Justizpacht begonnen bzw. abgeschlossen ( Bornhak : Entwicklung der sächsischen Amtsverfassung S. 139 )
21. März 1784 bzw. 9. Januar 1793 Beseitigung der Justizpacht begonnen bzw. abgeschlossen.Die bürgerlichen Amtleute werden zu Justizbeamten, die Domänenpächter verlieren die Gerichtssparte.
Die bürgerlichen Amtleute werden zu Justizbeamten, die Domänenpächter verlieren die Gerichtssparte.
1784 hört die Domänenpachtung auf, die Nachfolger der Generalpächter, die Rentbeamten, verlieren die Justiz. In Justizangelegenheiten ist der Justizamtmann alleine zuständig.
1784 hört die Domänenpachtung auf, die Nachfolger der Generalpächter, die Rentbeamten, verlieren die Justiz. In Justizangelegenheiten ist der Justizamtmann alleine zuständig.
Der Amtmann vertritt den Landesherren in allen Landeshoheitsangelegenheiten.
Der Amtmann vertritt den Landesherren in allen Landeshoheitsangelegenheiten.
1. Lehnssachen I. Nr. 68.
# Lehnssachen  
# Bäuerlicher Besitz von häuslichen Lehns - oder Allodialgütern dürfen nach Befehl
23. April 1625 und 30. November 1683 ohne vorheriges ausdrückliches Anfragen und Genehmigen nur einem Bauern veräußert werden.  


2. Bäuerlicher Besitz von häuslichen Lehns - oder Allodialgütern dürfen nach Befehl
# Wahrnehmung sämtlicher landesherrlicher Gerechtsame, Justiz, Polizei, Militärsachen, die letzten beiden seit ca. 1769 Zusammen mit den Rentbeamten, Zoll und Geleit, Forst- und Jagdordnung I. Nr. 68, Brandsicherung und - schaden I. Nr. 312 Bl. 1, Polizeiaufsicht über die Städte und Rittergüter.
23. April 1625 ( b. A. II. 11) und 30. November 1683 ( ebenda  27 ) ohne vorheriges ausdrückliches Anfragen und Genehmigen nur einen Bauern veräußert werden ( vgl. I. Nr. 40 Bl. 236 Verkauf des Schulgutes in Schwanebeck an von Freyberg in Sandberg 1801. Verfügung vom 6. März )
 
3. Wahrnehmung sämtlicher landesherrlicher Gerechtsame, Justiz, Polizei, Militärsachen,die letzten beiden seit ca. 1769 Zusammen mit den Rentbeamten, Zoll und Geleit, Forst- und Jagdordnung I. Nr. 68, Brandsicherung und - schaden I. Nr. 312 Bl. 1, Polizeiaufsicht über die Städte und Rittergüter
Mitglieder der Straßenbaukommission, Steuerangelegenheiten
Mitglieder der Straßenbaukommission, Steuerangelegenheiten


4. mit Superintendenten Kirchen- und Schulinspektion und Hospital Heilige Geist,
# mit Superintendenten Kirchen- und Schulinspektion und Hospital Heilige Geist,
Dorfpfarrer verliehen, Schulstellen zu besetzen u.s.w.
Dorfpfarrer verliehen, Schulstellen zu besetzen u.s.w.
Straßenbau I. Nr. 914 - 926
Kirchenrechnungen abnehmen und justifizieren.
Steuern III. Cap. I. b, gleiche Generale vom 15. November 1775 ( II. b. b. A. II. 867 )
Heilige Geist Hospital I. Nr. 22 Bl. 149 ff, I. Nr. 69, 70
Schulstellen besetzen I. Fach 27 a.
Kirchenrechnungen abnehmen und justifizieren I. Fach 24 a.
 
Forst- Jagd mit Oberforst- und Wildmeister, der seine Sitz in Gommern hatte.  


Seit 1784 Forstamt aus Oberforst- und Wildmeister sowie Rentbeamten I. Fach 14 a., b.
'''Forst- Jagd mit Oberforst- und Wildmeister''', der seine Sitz in Gommern hatte.
Seit 1784 Forstamt aus Oberforst- und Wildmeister sowie Rentbeamten.
Plane und Grabenräumung beaufsichtigen mit dem Landschaftsschreiber.
Plane und Grabenräumung beaufsichtigen mit dem Landschaftsschreiber.
In den Städte Brück ( I. Nr. 40 Bl. 12 ff....96 ff. ) und Niemegk ( Die Instruktion „ wie sich der Rath zu Niemegk, hinführo sowohl insgemein, als auch insbesonderheit in Polizey- und Rathaussachen verhalten soll." Vom 21. September 1724, I. Nr. 40 Bl. 19 - 24, 116 ff., 130 ff. , noch am 25. Juni 1777 rescribierte die Dresdner Regierung, daß „ die Ober- und Erbgerichte " über die Stadt Niemegk unterm Amt Belzig .... verbleiben  sollen I. Nr. 40 Bl. 130 b.), deren Magistrate nur die Polizei und die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausüben durften, alle streitigen Obergerichtsbarkeitsachen  zum Amt geben. Die einzelnen Mitglieder beider Magistrate waren für ihre Personen ebenfalls der Gerichtsbarkeit des Amtes unterworfen. In Belzig, wo der Magistrat die Erbgerichtsbarkeit erworben hatte, ist der Amtmann nur die Obergerichtsbarkeit über die Stadt und die einzelnen Magistratsmitglieder verblieben.
In den Städte Brück ( I. Nr. 40 Bl. 12 ff....96 ff. ) und Niemegk ( Die Instruktion „ wie sich der Rath zu Niemegk, hinführo sowohl insgemein, als auch insbesonderheit in Polizey- und Rathaussachen verhalten soll." Vom 21. September 1724, I. Nr. 40 Bl. 19 - 24, 116 ff., 130 ff. , noch am 25. Juni 1777 rescribierte die Dresdner Regierung, daß „ die Ober- und Erbgerichte " über die Stadt Niemegk unterm Amt Belzig .... verbleiben  sollen I. Nr. 40 Bl. 130 b.), deren Magistrate nur die Polizei und die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausüben durften, alle streitigen Obergerichtsbarkeitsachen  zum Amt geben. Die einzelnen Mitglieder beider Magistrate waren für ihre Personen ebenfalls der Gerichtsbarkeit des Amtes unterworfen. In Belzig, wo der Magistrat die Erbgerichtsbarkeit erworben hatte, ist der Amtmann nur die Obergerichtsbarkeit über die Stadt und die einzelnen Magistratsmitglieder verblieben.
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LHA Pr. Br. Rep. 7 Amt Belzig I. Nr. 68 Bl. 33 - 43  
LHA Pr. Br. Rep. 7 Amt Belzig I. Nr. 68 Bl. 33 - 43  
Behändigte Ausfertigung - Auszug bei Neufeldt Seite 118 - 122
Behändigte Ausfertigung - Auszug bei Neufeldt Seite 118 - 122
          Vergütung der Amtleute
        ''' Vergütung der Amtleute'''
Sold und Dienstaufwandsentschädigung in Geld, Naturalentschädigung und Schreibgebühren z.B. 1558  Loc. 32471, Zugänge an Schreibgeldern der Schösser und seiner Diener
Sold und Dienstaufwandsentschädigung in Geld, Naturalentschädigung und Schreibgebühren z.B. 1558  Loc. 32471, Zugänge an Schreibgeldern der Schösser und seiner Diener
1552 bekam der Schösser Wolf Gock
1552 bekam der Schösser Wolf Gock

Version vom 22. Juni 2006, 06:55 Uhr

Allgemeine Information

Das sächsische Amt Belzig Rabenstein wurde 1815 auf dem Wiener Kongress Preußen zugeordnet.

Grenzen des Amtes

Im Westen und Norden der magdeburgisch - preußische Kreis Ziesar, der bis 1772 an dem sich anschließenden Kreis Zauche gehörte. Im Süden die sächsische Ämter Wittenberg, Jüterbog mit Enklave Boßdorf, zu der Arone und die Wüstung Schorpsdorf und das Fürstentum Anhalt - Zerbst. Busendorf, Klaistow und Kanin- ohne den Kaniner Krug der brandenburgisch war, sächsische Halbenklave im brandenburgischen Kreis Zauche (nach sächsischer Auffassung standen die 3 Dörfer durch einen geschlossenen Streifen von Brück bis etwa 10 Km südlich Ferch am Schwielowsee in Verbindung). Diese Enklaven muss schon sehr alt gewesen sin, wohl schon askanisch. Markgrafenheide war immer strittig. Auch Petzow am Schwielowsee erscheint nach Fidicini im Vistitationsprotokoll 1540 als sächsisch.


Amt Belzig Rabenstein um 1750

Geschichte

Amtsbereich

Der engere Amtsbereich bestand aus 42 unmittelbaren Amtsdörfern.

Amt Belzig

  1. Baitz
  2. Bergholz
  3. Borne
  4. Buchholz
  5. Dahnsdorf
  6. Dippmannsdorf
  7. Gömnick
  8. Grabow
  9. Grubo
  10. Jeserig
  11. Kranepuhl
  12. Kuhlowitz
  13. Linthe
  14. Locktow
  15. Lühnsdorf
  16. Lüsse
  17. Lütte
  18. Mörz
  19. Neschholz
  20. Nieder - Werbig
  21. Preußnitz
  22. Ragösen
  23. Rottstock
  24. Sandberg
  25. Schwanebeck
  26. Trebitz
  27. Ziezow


Amt Rabenstein

  1. Garrey
  2. Gr. Marzehns
  3. Haseloff
  4. Hohenwerbig
  5. Kl. Marzehns
  6. Klepzig
  7. Lobbese
  8. Lotschke
  9. Mützdorf
  10. Neuendorf
  11. Pflügkuff
  12. Raben
  13. Rädigke
  14. Zeuden
  15. Zixdorf

Amtspersonal

Der Amtmann Ursprünglich der Vogt, im Laufe des 15. / 16. Jahrhundert: Amtshauptmann, beide entsprechen sich, geändert, nur die Bezeichnung.

Amtshauptleute meist Adlige, vor allem politische und militärische Aufgaben.

Schosser oder Schreiber Wirtschaftsverwaltung der Ämter, vor allem finanzieller Teil, Vorwerksverwaltung, Gefälle, Rechnungswesen.

Verschmelzung der Befugnisse Schösser - Amtshauptleute beginnt Ende des 16. Jahrhunderts 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts: Verschwinden der letzten Adligen in der Führung der Amtsgeschäfte, dann nur bürgerliche Amtsleute. 1589 sind die Kompetenzen noch nicht klar abgegrenzt, Streitigkeiten wegen Bauten auf dem Schloß. Um 1590 Issac ( von ) Kracht bereits Amtshauptmann der Ämter Wittenberg, Belzig - Rabenstein, Gommern und Elbenau. 1592 Schösser Hildebrandt in Belzig ohne Mitwirkung des Amtshauptmann ordnet die Anlegung eines Teiches an. Schösser und Amtmann bezeichnen Träger derselben Verwaltungsfunktion. Bis Ende 17. Jahrhundert im allgemeinen Amtsschösser gebräuchlich, dann Titulatur Amtmann, der gelegentlich schon vor Ende des 17. Jahrhundert. 1669 Johann Friedrich Fugmann zum Amtmann ernannt, gleichzeitig soll er „ das Schösseramt " verwalten.Im Laufe des 17. Jahrhundert zweimal der Titel Amtsverweser

                      1655 - 1660 Daniel Kirchner
                      1682, 1683 Johann Christoph Becker

im Laufe des 18. Jahrhunderts häufiger.

Wesentliche Unterschiede zwischen Amtsverweser - Amtleute - Schösser kaum bestanden. Christoph Gotthelf Junghanß 1743 - November 1749 Amtsverweser, Juni 1746 Kommissionsrat und Amtsrat genannt. Merkwürdig jedoch, daß neben Amtmann Abraham Gotthold Junghanß 1756 - 1766 neben ihn noch Amtsverweser erscheinen : 1756/ 57 Johann Ludwig Francke wird 6. Oktober 1757 in einen Rescript der Landesregierung mit der Anschrift angeredet: Unsern Amtmann, Amtsverweser und Amtsschreiber zu Belzig, auch lieben getreuen Abraham Gotthold Junghanß, Johann Ludwig Francke und Johann Friedrich Lüdecke. 1764, 1766 unter Junghanß Amtsverweser. Eine Identifizierung der Amtsverweser mit etwa dem Domänenpächter ist ausgeschlossen. Ab 1769 auch Johann Sigismund Glas ( Clas ) Amtmann und Amtsverweser. Johann Gottlob Eberhardt löst 1769 Johann Sigismund Clas als Amtmann ab. 1778 Übergang des Amtes vom Amtsverweser Eberhardt auf den Amtmann Flachs.

Amtsverweser nicht = Justitiar, den sich der Amtmann hielt, wenn er nicht selbst Jurist war (Amtaktuarii 1743)nicht = Domänenpächter, ein solcher läßt sich in Belzig nicht nachweisen, aber 2 Amtleute waren Generalpächter der Domäne : Amtleute 1767 - 1772 Johannes Sigismund Glas, der 1767 Amtmann war und Amtmann Flachs während seiner ganzen Amtszeit. Diese Kopplung scheint im 18. Jahrhundert in Sachsen nicht selten zu sein. Die adligen Amtshauptleute werden vom Ende des 16. Jahrhunderts von Schöppen und Amtleuten in Ehrenstellungen verdrängt, ihre Ämter sind mehr Aufsichtsfunktion. 1764 übernahmen sie wieder Verwaltungsfunktionen. In Belzig aber lag das Verwaltungsschwergewicht auch noch 1764 immer bei den Amtleuten.

Justizamtmann 21. März 1784 bzw. 9. Januar 1793 Beseitigung der Justizpacht begonnen bzw. abgeschlossen.Die bürgerlichen Amtleute werden zu Justizbeamten, die Domänenpächter verlieren die Gerichtssparte. 1784 hört die Domänenpachtung auf, die Nachfolger der Generalpächter, die Rentbeamten, verlieren die Justiz. In Justizangelegenheiten ist der Justizamtmann alleine zuständig. Der Amtmann vertritt den Landesherren in allen Landeshoheitsangelegenheiten.

  1. Lehnssachen
  2. Bäuerlicher Besitz von häuslichen Lehns - oder Allodialgütern dürfen nach Befehl

23. April 1625 und 30. November 1683 ohne vorheriges ausdrückliches Anfragen und Genehmigen nur einem Bauern veräußert werden.

  1. Wahrnehmung sämtlicher landesherrlicher Gerechtsame, Justiz, Polizei, Militärsachen, die letzten beiden seit ca. 1769 Zusammen mit den Rentbeamten, Zoll und Geleit, Forst- und Jagdordnung I. Nr. 68, Brandsicherung und - schaden I. Nr. 312 Bl. 1, Polizeiaufsicht über die Städte und Rittergüter.

Mitglieder der Straßenbaukommission, Steuerangelegenheiten

  1. mit Superintendenten Kirchen- und Schulinspektion und Hospital Heilige Geist,

Dorfpfarrer verliehen, Schulstellen zu besetzen u.s.w. Kirchenrechnungen abnehmen und justifizieren.

Forst- Jagd mit Oberforst- und Wildmeister, der seine Sitz in Gommern hatte. Seit 1784 Forstamt aus Oberforst- und Wildmeister sowie Rentbeamten. Plane und Grabenräumung beaufsichtigen mit dem Landschaftsschreiber. In den Städte Brück ( I. Nr. 40 Bl. 12 ff....96 ff. ) und Niemegk ( Die Instruktion „ wie sich der Rath zu Niemegk, hinführo sowohl insgemein, als auch insbesonderheit in Polizey- und Rathaussachen verhalten soll." Vom 21. September 1724, I. Nr. 40 Bl. 19 - 24, 116 ff., 130 ff. , noch am 25. Juni 1777 rescribierte die Dresdner Regierung, daß „ die Ober- und Erbgerichte " über die Stadt Niemegk unterm Amt Belzig .... verbleiben sollen I. Nr. 40 Bl. 130 b.), deren Magistrate nur die Polizei und die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausüben durften, alle streitigen Obergerichtsbarkeitsachen zum Amt geben. Die einzelnen Mitglieder beider Magistrate waren für ihre Personen ebenfalls der Gerichtsbarkeit des Amtes unterworfen. In Belzig, wo der Magistrat die Erbgerichtsbarkeit erworben hatte, ist der Amtmann nur die Obergerichtsbarkeit über die Stadt und die einzelnen Magistratsmitglieder verblieben. ( I. Nr. 3 Bl. 413 - 415 In einem Bericht des Amtes an die „ Kammer " vom 28. November 1737 wird seitens des Amtes betont darauf hingewiesen daß sich der Rat der Stadt Belzig in einem Prozeß die Obergerichte angemaßt habe. ) Besonderen Wert auf gute finanzielle Wendigkeit, auf positive Bilanz 1609 Befehl an einen der Amtleute, da noch hin und wieder allerhand bisher unbekannte Nutzungen zu finden wären, darüber nachzudenken „ wie Unsre Einkommen in gute Beßerung " zu bringen seien ( I. Nr. 68 , Neufeldt Aktenanhang Seite 119 ) genaue Buchführung und Rechnungsführung des Amtmänner verlangt, Erhaltung der Arbeitskräfte der Amtsuntertanen ( I. Nr. 68, Neufeldt Aktenanhang Seite 120 ) Am besten orientiert: Rescribt des Kurfürsten Christian an den Belziger Schösser Abraham Hildebrand mit allgemeinen Dienstanweisungen , Dresden 1609 Mai 1. LHA Pr. Br. Rep. 7 Amt Belzig I. Nr. 68 Bl. 33 - 43 Behändigte Ausfertigung - Auszug bei Neufeldt Seite 118 - 122

         Vergütung der Amtleute

Sold und Dienstaufwandsentschädigung in Geld, Naturalentschädigung und Schreibgebühren z.B. 1558 Loc. 32471, Zugänge an Schreibgeldern der Schösser und seiner Diener 1552 bekam der Schösser Wolf Gock 60 Gulden an Geld 4 Gulden und 14 Groschen für den Hufbeschlag 5 Gulden und 15 Groschen für seinen Schreiber 10 Gulden Kostgeld 14 Scheffel Korn 67 Scheffel Hafer 62 Scheffel Hafer für die Försterei ( Forstverwaltung ) 3 Stein Unschlitt 1 Fuder Kohlen und außerdem noch Holz und Rauchfutter Loc. 34132, Auszug des jährlichen Einkommens 1552 Bl. 202 b

1561 / 62: andere Sätze des gleichen Schösser

30 Gulden Sold

2 Gulden und 3 Groschen für Hufbeschlag 7 Gulden und 18 Groschen für den Schreiber 72 ½ Scheffel Hafer 1 ½ Stein Unschlitt 4 Fuder Heu ferner vom Forstamt 130 Scheffel Hafer

                                     4 Fuder Heu
                                     8 Schock Stroh
                                 150 Fuder Holz

Loc 34132 Auszug des Einkommens der Ämter 1561, 1562 Bl. 25 ff. 1669 Johann Friedrich Fugmann bekam jährlich zu seiner Unterhaltung 100 Gulden vor alles, darüber hinaus für Amtsgeschäfte außerhalb seines Amtsbezirkes für sich und sein Pferd täglich ½ Gulden, für Reisen wegen Amtsgelder 16 Groschen 6 Pfennige zur Zehrung und für das Pferdegespann 4 ½ oder 4 Groschen, ferner standen ihn die herkömmlichen Schreibgebühren zu. Loc. 33345 vgl. Aktenanhang Neufeldt Seite 130: Bestallung für Johann Friedrich Fugmann zum Amtmann zu Belzig. Dresden 1669 November 1. Sä. LHA Loc. 33345 Generalia Bestallungen Nr. 1955 Bl. 560 - 572 Abschrift der behandigten Ausfertigung bei Neufeldt Seite 122 - 130 nur Auszug Zum Ganzen vgl. I. Nr. 68, Loc. 33344 Generalbestallungen Nr. 1946

Rentbeamte Erscheinen erst am Ende des 18. Jahrhunderts 1797 Juni 28. Bestallungsurkunde für Magnus Friedrich Lichtwer zum Rentbeamten und Amtsinspektor wird sein Vorgänger der Hauptmann Albrecht von Stangen erwähnt, der im Februar 1787 als Rentbeamter erscheint ( I. Nr. 40 Bl. 1 ff., 100 ff, I. Nr. 390 Bl. 120 ff., LHA Pr. Br. Rep. 7 Amt Belzig I. Nr. 853 Bl. 150 - 171 - Aktenauszug Neufeldt Seite 139 ) Vorher sind Rentbeamte nicht nachweisbar. Es dürfte deshalb wahrscheinlich sein, daß nach dem Aufhören der Domänenverpachtung 1784 zunächst der Amtsschreiber, dann seit Anfang des Jahres 1787 die Rentbeamten mit erweiterten Befugnissen die Nachfolge der alten Pächter wurden.

        Den Rentbeamten wurde ganz allgemein die Administration sämtlicher Instanzen des
        Amtes übertragen, er hatte sein Amt mit dem Justizbeamten zu verwalten.

Kaution von 3000 Talern gegen 3 0/0 Verzinsung beim Amtsantritt, Haftung für Erhaltung der Amtsgerechtsame und Nutzungen Listen der Amtsgefälle termingerecht einbringen und sorgsame Führung und Ablieferung der richtigen Extrakten auf gewöhnlichen Rentzetteln an die Rentkammer Laßgüter oder andere widerrufliche Amtsgefälle nur auf höhere Anordnung nicht vererben, nach Vorschrift der Generalia vom 13. Juli 1682 und 18. Januar 1783 ändern und „ wo möglich in etwas erhöhen." Bei Festsetzung neuer Nutzung im Amt „ ist solcher mit dem Justizbeamten wohl zu erwägen.", „ sodann unverzüglich an unser Finanzkollegium zu berichten." Die Amtsgefälle von den im Domänenamt gelegenen Erbbesitzungen oder von den nicht mit Ritterdiensten verdienten Gütern die Steuer, Landführen, Jagddienste, Hufengelder u.a. Amtsgefälle wie von den anderen Amtsuntertanen geleistet wurden Unentgeltliche Quittungen für Leistungen auszustellen. Nur mit landesherrlicher Erlaubnis Baukonzessionen erteilen, besprechen mit dem Justizbeamten. Überprüfung mindestens einmal im Jahr der Domäneneigenen Besitzungen mit dem Justizbeamten, Oberforst- und Wildmeister, Förster und angrenzenden Nachbarn, Ergebnisse ins Amtsbuch. Eintragung, Veränderung nach Dresden melden. Verwaltung und Überprüfung der Amtsforsten, durchaus keine Einnahmen erstatten bei Holzverkäufen. Rechnungen und Jahresabrechnungen an „. Rechnungsexpedition des Geheimen Finanzkollegiums in Dresden einreichen. Amts- und Straßenbau, Aufsicht über die beiden Weinberge Wohnsitz Belzig, den er bei 50 Talern ohne zwingenden Grund nicht verlassen durfte, das Wohl der Untertanen sollte er nicht ganz unterlassen. Exekutive Gewalt hatte er ohne den Justizbeamten nicht. Übergabe der Domänenverwaltung durch eine Kommission ( Kreishauptmann des sächsischen Kurkreises und Belziger Justizbeamter ) Gehalt : jährlich 180 Taler

 8	Taler für Schreibmaterial

37 Taler Hausmietel jährlich

6	Pfennig pro Scheffel des Amtsgetreides als Meßgeld
3	0/0 der erhobenen und berechneten Straßenbauäquivalentsgelder

vgl. außer Bestallung für Lichtwer ( LHA Pr. Br. Rep. 7 Amt Belzig I. Nr. 853 Bl. 150 - 171 Bestallung für den Rentbeamten Karl August Wege 7. Dezember 1801 I. Nr. 856 Bl. 81 ff. Vergleichen wir die Rentbeamtenstellung mit der der Amtleute, so ist festzustellen, daß die Rentbeamten mit wesentlichen Teilen ihrer Funktionen im Domänenbereich seit 1784 an die Seite der Justizamtleute getreten sind ( Neufeldt Seite 43 )

Amtschreiber Der im 15. Jahrhundert erwähnte Schreiber in Belzig entspricht dem Schösser. Im 16. / 17. Jahrhundert erscheinen Amtsschreiber häufiger, sie hatten die Schreibarbeiten unter Leitung des Behördenchefs zu erledigen. Einmal wird ihre Teilnahme bei der Einnahme der Kurkühe erwähnt. Loc.34135 Verzeichnis über das Einkommen und Ausgaben der Ämter 1570 A. Stölzel: Die Entstehung der gelehrten Rechtsprechung II. 752 vermutet für 1619 - 1636 Amtsschreiber mit richterlichen Funktionen. Aber daraus ist ( nach Neufeldt Seite 44 ) nur ersichtlich, daß das Amt statt des ordentlichen Gerichtes kleinere Strafsachen im Vergleich und auch sonstige geringe Justizsachen allein erledigte, z.B. 13. März 1619 ein Streit gütlich beigelegt, es folgen Vergleiche streitender Parteien, keine Eintragung trägt eine Unterschrift. Aus diesen wenigen Anhaltspunkten eine „ rechtsprechende Persönlichkeit "des Schreibers zu folgern geht nicht an.

    Ende 17. / 18. Jahrhundert scheint einen die Belziger Schreiber in eine gehobene
    Stellung hinein gewachsen zu sein und besonders in der ersten Hälfte des 18. Jahr     
    hundert eine wichtige Vertrauensstellung in der Amtsverwaltung zu haben.

Der Amtsschreiber Julius Adolph Seelhorst berichtet ohne Auftrag und sonstigen Vermerk mit eigener Unterschrift an die Landesregierung ( I. Nr. 3 ), Ähnliches bei seinen Vorgänger Peter Wuschovius und seinen Nachfolger Johann Friedrich Lüdecke ( ebenda und Loc. 37633, Fischereien 1723 Bl. 28, ferner Loc 37841, Die Verbindlichkeiten der Untertanen zur Verführung des Getreides bei den Ämtern 1786 ) Zwar nicht alle Amtsschreiber berichten nicht direkt, aber in der Anschrift oder Anrede wurden sie in der Regel neben dem Amtmann, wie im 16. Jahrhundert der Schörrer neben dem adligen Amtshauptmann, genannt. Man kann ihn vielleicht als die rechte Hand des Amtmanns bezeichnen. Ende des Jahres 1786 scheint sich diese Stellung wesentlich geändert zu haben: Im Bericht der Stadt Niemegk vom 24. September 1786 wird ein Amtschreiber - hier Johann Friedrich Lüdecke - zum letzten Mal erwähnt.( I. Nr. 390 Bl. 1231 F. ) Lüdecke hatte übrigens in seinem Sohn Johann Gottfried seit 1779 einen Amtsschreiber. adjunkten / I. Nr. 400 Bl. 74 a. ) Auffällig ist, daß mit dem Verschwinden des Amtsschreibers 4 Monate später der 1. Rentbeamte auftaucht, der bezeichnenderweise von nun an auch stets statt des Amtsschreibers in den Anschriften in der Anrede von Schreiben an das Amt neben den Justizamtmann auftaucht. ( Februar 1787 I. Nr. 40 Bl. 1 ff., 100 ff., Nr. 390 Bl. 120 ff. ) Vermutlich ist 1786 / 87 der gehobene Teil der Funktion des Amtsschreibers auf den Rentbeamten übergegangen und der subalterne Teil vielleicht auf den immer schon vorhandenen Registrator übertragen.


Belzig