Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/111: Unterschied zwischen den Versionen

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Nr. 9.


der Hauptstaatskasse gewährten Darlehens von 2,520,000 Mark 5.svg mittelst Ausgabe vierprocentiger Schuldverschreibungen aufzunehmen, dessen Verzinsung aus den von der Stadt Mainz zu entrichtenden Zinsbeträgen zu erfolgen hat.

      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

      Darmstadt, den 20. Mai 1882.

      (L. S.)

LUDWIG.
Schleiermacher.