Schutzverwandter: Unterschied zwischen den Versionen

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Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne [[Bürgerrecht]], der unter [[Schutzgerechtigkeit|Schutz]] oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.
Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne [[Bürgerrecht]], der unter [[Schutzgerechtigkeit|Schutz]] oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.


Schirmverwandte waren [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], Pfahlbürger und Juden.
Schirmverwandte waren z. B. [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], [[Pfahlbürger]] und [[Juden]].


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
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Version vom 1. November 2014, 12:05 Uhr

Schutzverwandter, Schutzgenosse, Schirmverwandter, Schirmer, Schutzbürger.

Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schutz oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.

Schirmverwandte waren z. B. Beisassen, Seldner, Pfahlbürger und Juden.