Advocatus Fisci: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


Bedeutung: Anwalt des Staates, auch Staatsanwalt
Bedeutung: Anwalt des Staates, auch Staatsanwalt
* vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft vor Gericht
* vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht.


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]

Version vom 19. Oktober 2014, 15:20 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung: Anwalt des Staates, auch Staatsanwalt

  • vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht.