Advocatus Fisci: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Bedeutung: Anwalt des Staates, auch Staatsanwalt | Bedeutung: Anwalt des Staates, auch Staatsanwalt | ||
* vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft vor Gericht | * vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht. | ||
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]] | [[Kategorie:Berufsbezeichnung]] | ||
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]] | [[Kategorie:Lateinischer Begriff]] |
Version vom 19. Oktober 2014, 15:20 Uhr
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Anwalt des Staates, auch Staatsanwalt
- vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht.