Procurator Fisci: Unterschied zwischen den Versionen
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* Procurator = Amtsbezeichnung für einen Interessenvertreter in der Vermögens- (Armenkassen) oder Staatsverwaltung oder in der Rechtspflege | |||
* [[Fiscus (Münsterland)|Fiscus]], Fiscal, Fisci, "Fiscalis" (lat.) = ''Staatskasse, besser "öffentliche Hand"'' | |||
* [[Procurator Fisci]] = Amtsbezeichnung für einen Interessenvertreter in öffentlich-rechtliche Funktion (quasi als Beamter) gegenüber der Allgemeinheit als Vertreter der Obrigkeit oder des Gemeinwesens. Er konnte als Prokurator damit auch ein Amtsträger der ausführenden Gewalt (Vogt) sein. | |||
===Advokaten und Prokuratoren=== | |||
Während Prokuratoren nur "unverleumbte und dieser Ordnung erfahrene Personen" sein mußten, wurden als Advokaten nur rechtsgelehrte (Juristen), redliche Leute zugelassen. Sie wurden allesamt eidlich verpflichtet und unterstanden der Disziplinargewalt des Gerichtes. | |||
Wir kennen Rechtsgelehrte (Juristen) als Vetreter der öffentlichen Hand als: | |||
;1. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: [[Procurator Fisci]] = allgemeines Vertreter der ''Staatskasse, besser "öffentliche Hand"'' | |||
;2. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: [[Advocatus Fisci]] = Rechtsgelehrter (Jurist) als Vertrter der ''Staatskasse, besser "öffentliche Hand"'' | |||
;3. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: Markenfiscus (Domänenfiskus) = Vertreter der ''Staatskasse, besser "öffentliche Hand"'' in Domänensachen | |||
====Fußnoten==== | |||
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[[Kategorie:Lateinischer Begriff]] | |||
[[Kategorie:Rechtsbegriff]] | |||
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Version vom 4. April 2016, 14:52 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Procurator Fisci
Amtssprache
- Procurator = Amtsbezeichnung für einen Interessenvertreter in der Vermögens- (Armenkassen) oder Staatsverwaltung oder in der Rechtspflege
- Fiscus, Fiscal, Fisci, "Fiscalis" (lat.) = Staatskasse, besser "öffentliche Hand"
- Procurator Fisci = Amtsbezeichnung für einen Interessenvertreter in öffentlich-rechtliche Funktion (quasi als Beamter) gegenüber der Allgemeinheit als Vertreter der Obrigkeit oder des Gemeinwesens. Er konnte als Prokurator damit auch ein Amtsträger der ausführenden Gewalt (Vogt) sein.
Advokaten und Prokuratoren
Während Prokuratoren nur "unverleumbte und dieser Ordnung erfahrene Personen" sein mußten, wurden als Advokaten nur rechtsgelehrte (Juristen), redliche Leute zugelassen. Sie wurden allesamt eidlich verpflichtet und unterstanden der Disziplinargewalt des Gerichtes.
Wir kennen Rechtsgelehrte (Juristen) als Vetreter der öffentlichen Hand als:
- 1. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
- Procurator Fisci = allgemeines Vertreter der Staatskasse, besser "öffentliche Hand"
- 2. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
- Advocatus Fisci = Rechtsgelehrter (Jurist) als Vertrter der Staatskasse, besser "öffentliche Hand"
- 3. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
- Markenfiscus (Domänenfiskus) = Vertreter der Staatskasse, besser "öffentliche Hand" in Domänensachen