Tribunal: Unterschied zwischen den Versionen
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Vor die [[Tribunal|Tribunale]] gehörten in den französich besetzten Gebieten unter Napoleon in Deutschland alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den [[Friedensgericht|Friedensrichtern]] verglichen werden konnten, oder in denen nicht der [[Präfekturrat]] zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen. In Münster bestand jedoch für das Arrondissement auch ein eigenes Handelsgericht. | |||
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Aktuelle Version vom 12. Oktober 2014, 08:03 Uhr
Bedeutung:
Das Tribunāl aus dem Lat. Tribunal, ein Gerichtshof der höheren Instanz, Berufungsgericht für niedere Instanzen
Vor die Tribunale gehörten in den französich besetzten Gebieten unter Napoleon in Deutschland alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen. In Münster bestand jedoch für das Arrondissement auch ein eigenes Handelsgericht.