Receptor: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:
'''Beispiel:''' </br>
'''Beispiel:''' </br>


* [[Haltern am See]] vo 1802: Dem Rat stand die Verwaltung des städtischen Vermögens, die Umlage der Steuern und eine untergeordnete Gerichtsbarkeit zu. Darüber hinaus gab es den städtischen [[Receptor|Rezeptor]].
* [[Haltern am See]] vo 1802: Dem Rat stand die Verwaltung des städtischen Vermögens, die Umlage der Steuern und eine untergeordnete Gerichtsbarkeit zu. Darüber hinaus gab es den städtischen [[Receptor|Rezeptor]] und den [[Receptor]] des Kirchspiels.




[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]

Version vom 6. Oktober 2014, 15:08 Uhr

Bedeutung:

Vor 1802: Im Fürstbistum Münster Receptor, der lokale Einnehmer landesherrlichen oder städtischer Gefälle.

  • Receptur:, die Erhebung oder Einnahme landesherrlicher Gefälle.

Beispiel:

  • Haltern am See vo 1802: Dem Rat stand die Verwaltung des städtischen Vermögens, die Umlage der Steuern und eine untergeordnete Gerichtsbarkeit zu. Darüber hinaus gab es den städtischen Rezeptor und den Receptor des Kirchspiels.