Amtsblatt 1865 No.20 Verord.240: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1865, Nr.20, Verordnung Nr.240, S.168 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:Dem auf der Feldmark des köllmischen Dorfs Rodehlen, Kreises Rastenburg, gegründeten, dem Besitzer Heilmeyer gehörigen Abbau ist der Name Herrmannshoff beigelegt worden, wodurch jedoch in den kommunalen, polizeilichen und sonstigen Verhältnissen nichts geändert wird. <ref name=" | :Dem auf der Feldmark des köllmischen Dorfs Rodehlen, Kreises Rastenburg, gegründeten, dem Besitzer Heilmeyer gehörigen Abbau ist der Name Herrmannshoff beigelegt worden, wodurch jedoch in den kommunalen, polizeilichen und sonstigen Verhältnissen nichts geändert wird. <ref name="AMT1865">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1865, Nr.20, Verordnung Nr.240, S.168 {{MDZ|bsb10694881|278}}</ref><noinclude><references/></noinclude> |
Aktuelle Version vom 23. September 2014, 11:33 Uhr
- 27.4.1865, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1865, No.20, Verordnung No.240
- Den neugegründeten Abbau Herrmannshoff betr.
- Dem auf der Feldmark des köllmischen Dorfs Rodehlen, Kreises Rastenburg, gegründeten, dem Besitzer Heilmeyer gehörigen Abbau ist der Name Herrmannshoff beigelegt worden, wodurch jedoch in den kommunalen, polizeilichen und sonstigen Verhältnissen nichts geändert wird. [1]